Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. Oktober 1916
Die drängenden Nöte – vor allem der kleinen Vermieter – werden auf einer gemeinsamen Veranstaltung der Haus- und Grundbesitzer-Vereine aus Solingen diskutiert und Forderungen nach Unterstützungen an Staat und Kommunen verabschiedet.
Die Haus- und Grundbesitzer rühren sich!
Gestern abend war bei Nied in Grünewald eine Agitations-
versammlung für die Solinger Haus- und Grundbesitzer-
Vereine. Die Versammlung war von Interessenten aus Solingen,
Wald und vornehmlich Höhscheid besucht. Herr Adalbert Weck
erörterte den Notstand, in den die meisten Hausbesitzer durch den
Krieg geraten seien. Die Bundesratsverordnung vom 4. August 1914
schützt die Kriegerfamilien vor Exmissionen. Der Bundesrat hat
aber vergessen, festzustellen, wer den Schaden trägt, der den Haus-
besitzern dadurch entsteht. Viele Gemeinden haben zwar den größten
Teil des Mietsbetrages für die Kriegerfamilien übernommen, doch
bleibt der Ausfall, den auf der anderen Seite der Vermieter zu
tragen hat, so hoch, daß die Verhältnisse für die kleinen Hausbesitzer
anfangen, kritisch zu werden. Inzwischen sind die Zustände unhalt-
bar geworden. Die Gemeinden sind ohnehin genügend belastet, des-
halb muß das Reich eintreten. Die deutschen Haus- und Grund-
besitzerorganisationen sind mit einem Antrage an die Regierung
herangetreten, in dem sie verlangen, daß alle Ausfälle an barem
Gelde an den Hausbesitzer zurückvergütet werden, die durch die Not-
gesetze während des Krieges entstanden sind. Die Mietsbeihilfen der
Gemeinden für die Kriegerfamilien im Kreise Solingen sind sehr
verschieden. In der Stadt Solingen mußten die Hausbesitzer bis-
her auf ¼ des Mietsbeitrages verzichten, jetzt ist der Anteil auf 1/8
ermäßigt. In Höhscheid betrug der Verlust des Vermieters bis-
her 1/3 und jetzt noch ¼ der Miete. Wald hat die Hausbesitzer an den
Kreis verwiesen, da nur durch eine einheitliche Regelung der Miets-
verhältnisse für den ganzen Kreis etwas zu erreichen sei. Gräfrath
hat den Antragstellern, die eine andere Regelung des Mietsverhält-
nisses wünschen, bisher noch keine Antwort zukommen lassen.
Herr Wasserloos schildert die Verhältnisse in Höhscheid
und forderte baldige Abhilfe, da viele Hausbesitzer vor dem Zu-
sammenbruch stehen.
Herr Weck wünscht, daß an sämtliche Stadtverwaltungen
des oberen Kreises ein Antrag gestellt wird, der verlangt, daß sie
den Ausfall des Vermieters bei den Kriegerfamilien mit übernehmen.
Da das Reich große Summen für die Kriegsaufwendungen der Ge-
meinden zahlt, sollen diese sich bemühen, vom Reiche das gezahlte
Geld zurückzuerhalten.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Zur Frage des Realkredits äußerte sich ebenfalls Herr
Weck. Der Verband der Haus- und Grundbesitzervereine hat mit
27 Hypothekenbanken ein Abkommen getroffen, wonach die Ueber-
gangsverhältnisse im Hypothekenwesen geregelt werden. Es sollen
möglichst langfristige Hypotheken aufgenommen werden. Der Zins-
fuß ist allgemein auf 4½ Prozent gesetzt. Für neuaufgenommene
Hypotheken gelten diese Abmachungen natürlich nicht. Auf Ver-
anlassung des Haus- und Grundbesitzerverbandes hat die Regierung
beschlossen, den bedrängten Eigentümern Zahlungsfristen zu ge-
währen und zwar für die Zinszahlung 6 Monate und für die Zu-
rückzahlung von Kapital 1 Jahr. An den rheinischen Provinzial-
landtag hat der Verband einen Antrag gerichtet, eine Pfandbrief-
anstalt einzurichten. Trotz des warmen Eintretens für den Antrag
durch Herrn Oberbürgermeister Dicke sei der Antrag leider
abgelehnt worden.
Zum Schlusse verlangten die Hausbesitzer die Einführung von
Stadtschaften, denen auch das Recht gegeben werden soll, Gelder auf
zweite Hypotheken zu geben. Um die Vermieter auch in anderer
Weise zu schützen, soll für den rheinischen Verband eine Miets-
verlustversicherung eingerichtet werden. Es handelt sich lediglich um
den Mietersatz für leerstehende Wohnungen. Im allgemeinen könne
man normalerweise mit einer Zahl von leerstehenden Wohnungen
von 3 Prozent rechnen. Die neue Versicherungsgesellschaft soll kein
Aktienunternehmen sein, sondern auf den einzelnen Ortsvereinen
basieren. Es sollen auch keine Agenten für die Versicherung tätig
sein, da man mit ihnen schlechte Erfahrungen gemacht hat. Das
Grundkapital des Unternehmens muß nach einer Vorschrift des
Reichsaufsichtsamtes eine Million Mark betragen, wovon 250 000
Mark in bar einzuzahlen sind. An die Mitglieder sollen Anteile im
Betrage von 200 Mark ausgegeben werden. Auf den Anteil sind so-
fort 50 Mark, in den Organisationsfonds sind 20 Mark zu zahlen.
Dem Versicherten werden 80 Prozent des erlittenen Schadens ersetzt,
während er 20 Prozent selbst tragen muß.
Der Versicherung wird ein Mitbestimmungs-
recht bei der Festsetzung des Mietspreises ge-
geben. Bei Neubauten tritt eine Wartezeit von 6 Monaten ein,
ehe daß Gebäude veräußert werden. Der Vertrag läuft höchstens
sechs Jahre. Bei fingierten Mietverträgen wird die Versicherung un-
gültig. Herr Weck lud die Anwesenden ein, als Mitglieder in den
Haus- und Grundbesitzerverein einzutreten, da sie nur dann auch
Teilnehmer an der Mietervereinsversicherung werden könnten.
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Stadtarchiv Solingen (10. Oktober 2016). 10. Oktober 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 13. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cpvw