29. Juni 1916

BAST_29_06_C

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Juni 1916

Auf dem Wochenmarkt in Solingen: Gemüse teuer, Obst für „Minderbemittelte“ unerschwinglich.

                       Vom Wochenmarkt.
   Die Anfuhr von Gemüse war auf dem heutigen Markte
wieder gering. Die Preise haben ihre alte Höhe behauptet.
Ein Pfund Erbsen kostete 50 Pf[enni]g, dicke Bohnen 25 Pf[enni]g,
Gurken das Stück 30 Pf[enni]g, ein Pfund Melde 25 und 40 Pf[enni]g,
2 Köpfe Salat 25 Pf[enni]g, ein Pfund Kirschen 80 und 90 Pf[enni]g,
Stachelbeeren 60 Pf[enni]g und Erdbeeren 1 Mark für das Pfund.
Die Preise für Obst sind unerhört hoch, so daß es den Minder-
bemittelten nicht möglich ist, davon zu kaufen. In Hessen
und Baden ist die Behörde den Landwirten, die übermäßige
Preise für Obst gefordert haben, energisch entgegengetreten.
In Hessen sind die Kleinhandelshöchstpreise diese: Für Erd-
beeren das Pfund 50 Pf[enni]g, für Marmelade-Erdbeeren (Mus-
erdbeeren, ohne Stiel gepflückt) für das Pfund 35 Pf[enni]g, für
Süßkirschen für das Pfund 30 Pf[enni]g, für Sauerkirschen für das
das Pfund 40 Pf[enni]g, für Johannisbeeren für das Pfund 20 Pf[enni]g,
für reife Stachelbeeren für das Pfund 20 Pf[enni]g, für Himbeeren
für das Pfund 40 Pf[enni]g, für Heidelbeeren für das Pfund in der
ersten Erntewoche 28 Pf[enni]g, in jeder darauffolgenden Ernte-
woche um je 2 Pf[enni]g für das Pfund weniger, jedoch nicht unter
20 Pf[enni]g. Hiermit vergleiche man die Preise auf dem hiesigen
Markte, dann kann jeder seine Schlußfolgerungen selbst ziehen.


   In einer Stadt Badens wurden Kirschen das Pfund für
40 bis 45 Pf[enni]g und Erdbeeren das Pfund für 70 bis 90 Pf[enni]g
verkauft. Auf wiederholte Beschwerden des Publikums hin
wurden Höchstpreise festgesetzt, und zwar: für Kirschen
25 Pf[enni]g und für Erdbeeren 45 Pf[enni]g das Pfund. Die Folge
war, wie immer in solchen Fällen: Keine Kirsche und Erdbeere
wurde auf den Markt gebracht! Aber da hatten die Bauern
die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Die Behörde erließ
diese Verfügung:
     „Sollte nicht innerhalb drei Tagen der Markt von X. wie
  ehedem mit Kirschen und Erdbeeren zum Preis von 25 bezw. 45
  Pf[enni]g beschickt werden, so werden unverzüglich Landsturmleute zum
  Einsammeln kommandiert und den Eigentümern das Obst zu
  einem festen Preis enteignet. Jedoch werden die Unterhaltungs-
  kosten für die Landstürmer abgezogen.“
   Die Wirkung der Verfügung war überraschend. Ohne
auch nur einen Landsturmmann in Bewegung setzen zu müssen,
hatte die Behörde ihr Ziel erreicht. Der Markt wurde wieder
reichlich mit Obst beschickt.
   Der Kartoffelverkauf der Stadt Solingen wurde natur-
gemäß von Käufern stark in Anspruch genommen. Während
in der Markthalle und an der Gasanstalt der Andrang sehr
stark war, wurde uns von den anderen Verkaufsstellen,
Schützenburg, Schützenhalle und Blienert-Krahenhöhe, ein zwar
flotter, aber geregelter Verkauf gemeldet. Um den Verkauf zu
beschleunigen, empfehlen wir den Hausfrauen wiederholt, nur
in ihrem Bezirke zu kaufen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (29. Juni 2016). 29. Juni 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 10. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cpve


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.