Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 18. Juni 1916
Die Schuhindustrie hat Einschränkungen zu verzeichnen.
– Arbeitsbeschränkung in der Schuhin-
dustrie. Nach einer soeben ergangenen Bun-
desratsverordnung darf für gewerbliche Be-
triebe, in denen Schuhwaren mit ledernen
Unterböden irgendwelcher Art hergestellt
werden – sofern die Zahl der gewerblichen
Arbeiter einschließlich der Hausarbeiter
mindestens vier beträgt, die Arbeitszeit in
den Werkstätten oder Fabriken für den
einzelnen Arbeiter und den Betrieb in der
Woche 40 Stunden ausschließlich der Pausen
nicht überschreiten. Den Hausarbeitern darf
ebenfalls nur eine entsprechend verringerte
Arbeitsmenge zugeteilt werden. Durch diese
Einschränkung soll bei den verfügbaren Vor-
räte[n] an Bodenleder die Arbeitsgelegenheit
vermehrt und der Entlassung zahlreicher
Arbeiter vorgebeugt werden.
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Stadtarchiv Troisdorf (18. Juni 2016). 18. Juni 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cpux