Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 18. Juni 1916
Auch durch Gewitter getötete Tiere sind essbar.
– Vom Blitz erschlagenes Vieh ist
schlachtbar. Der Generaldirektor der Land-
feuersozietät macht darauf aufmerksam, daß
vom Blitz erschlagenes Vieh sehr wohl zur
menschlichen Nahrung verwendet werden
kann, wenn es innerhalb einer Stunde nach
der Tötung geschlachtet, ordentlich ausge-
nommen und blutleer gemacht wird.