7. Juni 1916

7.6. Vohwinkel

Kreisarchiv Mettmann, General-Anzeiger für Elberfeld-Barmen vom 7.6.1916

Einführung von Zucker- und Fleischkarten im Kreis Mettmann.

Umgegend und Nachbargebiete.
Wirtschaftliches.
Vohwinkel, 6. Juni. Für den Bezirk des Krei-
ses Mettmann ist folgendes bestimmt: Ver-
brauchszucker darf im Kreise Mettmann vom 13.
Juni 1916 ab nur gegen Vorlage der von den Ortsbe-
hörden ausgegebenen Zuckerkarten abgegeben werden.
Die Zuckerkarten berechtigen bis auf weiteres zur Ent-
nahme von wöchentlich 150 Gramm Zucker
für jede Person in beliebigen Geschäften der Wohnsitzge-
meinde, aber nur innerhalb der darauf bezeichneten
Frist. – Die Fleischkarte wird vom
12. Juni d[iese]s J[ahre]s ab im Kreise Mettmann einge-
führt. Der gewerbsmäßige Verkauf von Fleisch, Fleisch-
waren aller Art einschließlich Konserven, Räucherwaren
und Wurst an die Verbraucher darf nur gegen Vorzei-
gung der Fleischkarte erfolgen. Es darf von den ge-
nannten Fleischwaren nicht mehr als 400 Gramm auf den
Kopf der versorgungsberechtigten Bevölkerung und auf
die Woche, ferner auf einmal nicht mehr als der Bedarf
für die laufende Woche abgegeben werden, wovon nicht
mehr als 250 Gramm auf Fleisch entfallen dürfen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Mettmann (7. Juni 2016). 7. Juni 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 27. April 2025 von https://doi.org/10.58079/cpuq


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