27. Mai 1916

1916 05 27-1

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 27. Mai 1916

Es wird erneut darauf aufmerksam gemacht, dass zahlreiche in
Tagespflege gegebene Kinder, noch nicht als Haltekinder gemeldet sind.

Hilden, 27. Mai. Der Verein für Säuglings-
fürsorge im Regierungsbezirk Düsseldorf weist erneut dar-
auf hin, daß die in Tagespflege gegebenen Kinder –
meist wird es sich um solche erwerbstätiger Mütter han-
deln – in den Bereich der Verordnung, betreffend das
Haltekinderwesen vom 8. Mai 1913, fallen und infolge-
dessen der Ortspolizeibehörde als Haltekinder angemel-
det werden müssen- und der Aufsicht unterliegen. Durch
Erlaß des Herrn Regierungspräsidenten vom 22. Juli
1915 ist dies nochmals besonders betont, doch scheint die
Anmeldepflicht in zahlreichen Fällen immer noch nicht aus-
geübt zu werden, worunter natürlich auch die Aufsicht
leidet. Wir möchten insbesondere die Mütter von ver-
sorgungsbedürftigen Kindern darauf hinweisen, daß in
den Landkreisen die Kreisfürsorgerinnen gern bereit sind,
gute Pflegestellen zu vermitteln und die Versorgung der
Kinder zu überwachen. Sie sollten nicht verfehlen, ihrer-
seits daran mitzuhelfen, daß diese zum Schutz der Kin-
der erlassene Verordnung auch wirklich durchgeführt wird,
was nur bei rechtzeitiger Anmeldung der Tagespflege-
kinder bei der zuständigen Ortspolizeibehörde erfolgen
kann.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Hilden (27. Mai 2016). 27. Mai 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cpuc


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