28. Juni 1916

19160628_Wahrsagerin_1_349    19160628_Wahrsagerin_2_349

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 28. Juni 1916

Eine Wahrsagerin aus Bonn ist zu einer milden Strafe verurteilt worden.

       Siegburg, 23. Juni.     In den Ruf
einer tüchtigen Wahrsagerin kam eine vor-
malige „Studentenmutter“ aus Bonn, deren
Pension infolge der Einziehung der bei ihr
wohnenden Studenten zur Fahne einging.
Darauf arbeitete die 48jährige Frau hier bei
der Geschoßfabrik, wo ihre Mitarbeiterinnen
aus Bonn und Köln viel über die Prophe-
zeiungen von Wahrsagerinnen sprachen, die
sie in jenen Städten aufgesucht hatten.
Einmal ging die Frau auch mit einer Kame-
radin noch Bonn zu einer solchen „weisen
Frau“ und ließ sich gleichzeitig mit der
Arbeitsgenossin die Karten legen. Auf dem
Heimweg sagte sie zu der Kameradin: „So
gut wie die kann ich selbst die Karten legen.“
Und um das zu beweisen, legte sie auch tat-
sächlich aus Scherz jener die Karten. Das
  

sprach sich rund und ohne ihr eigenes Zutun
kam die Frau in den Ruf einer Wahrsagerin,
die denn auch, angeblich ohne ihren Willen
öfters von Frauen und Mädchen besucht
wurde und diesen schließlich auch auf ihre
Bitten die Karten legte und ihnen alles
mögliche Schöne, manchmal auch Schlimmes
prophezeite, je nachdem es sich traf. Einzelne
der Besucherinnen hatten der Frau auch
dann wohl 50 Pfg. oder 1 Mk. auf den
Tisch des Hauses gelegt, ohne daß jene eine
Vergütung gefordert hätte. Sie kam aber
in den Verdacht, gewerbsmäßig die Dumm-
heit solcher, die nicht alle werden, durch
ihr Wahrsagen auszunützen, und wurde von
ihrer Arbeitsstelle in der Fabrik einstweilen
entfernt. Jetzt hatte sie sich zudem vor dem
Außerordentlichen Kriegsgericht für den Be-
reich der Festung Köln wegen verbotenen
Wahrsagens zu verantworten. Die Schil-
derung der Angeklagten, wie sie zur „weisen
Frau“ geworden war, löste sogar bei den
strengen Herren des Gerichtshofes gelinde
Heiterkeit aus; das Gericht faßte den Fall
milde auf, und erkannte auf eine Geld-
strafe von 20 Mk., da immerhin ein Ver-
stoß gegen die Verordnung des Gouverneurs
vorliege. 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (28. Juni 2016). 28. Juni 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cpu7


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.