16. Juni 1916

19160616_Schuhwerk_341

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 16. Juni 1916

Ersatzmittel für Leder sind zu meiden.

      –   Gegen mangelhaftes Schuhwerk. In
der nächsten Zeit wird noch eine Verord-
nung des Bundesrats ergehen, die sich auf
die Fußbekleidung bezieht. Der Zweck dieser
Verordnung wird aber laut „Tägl. Rundsch.“
weniger darin bestehen, einen sparsamen
Verbrauch der vorhandenen Bestände zu ver-
anlassen, als vielmehr darin, die bürgerliche
Bevölkerung vor dem Erwerb mangelhaften
Schuwerks zu bewahren. Seit Kriegsbeginn
sind auch für Leder allerhand Ersatzmittel
geschaffen worden, und die zu erwartende
Verordnung wird darauf abzielen, den Ge-
brauch solcher Mittel möglichst einzuschrän-
ken. Der Bürgersmann soll, wenn er leder-
nes Schuhwerk kaufen will, die Gewißheit
haben, Schuhwerk aus Leder zu haben.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (16. Juni 2016). 16. Juni 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 16. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cpu0


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