7. Juni 1916

19160607_Jahrgänge_332

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 7. Juni 1916

Eine Bekanntmachung über den Austausch der älteren Jahrgänge des Landsturms.

   –  Austausch der älteren Jahrgänge des
Landsturms. Aus verschiedenen Mitteilun-
gen der Tagespresse und den in letzter Zeit
beim Kriegsministerium sich häufenden An-
trägen auf Entlassung älterer Landsturm-
leute geht hervor, daß irrige Ansichten über
den eingeleiteten Austausch der ältesten
Jahrgänge des preußischen Landsturms der
Aufklärung bedürfen. Da Landsturmmann-
schaften der ältesten Jahrgänge sich seit ge-
raumer Zeit, zum Teil schon seit Beginn
des Krieges, in vorderster Linie oder in dem

anstrengenden und wichtigen Sicherungs-
dienst der Etappen- und Generalgouverne-
mentsgebiete befanden, schien ihre allmählige
Ablösung durch jüngere Landsturmmann-
schaften aus dem Heimatdienst angezeigt. Im


allgemeinen ist daher die Ablösung und
Zurückführung zunächst der 1870 und früher,
demnächst die der 1871 und 1872 geborenen
Mannschaften durchgeführt oder in die Wege
geleitet worden. Der alleinige Zweck des
Austauschs ist, diesen seit längerer Zeit
im Felde stehenden Landsturmleuten der
ältesten Jahrgänge die Erleichterungen des
Dienstes bei den Truppen des Besatzungs-
heeres zu verschaffen, nicht aber, wie fälsch-
licherweise angenommen worden ist, ihre
– Entlassung aus dem Heeresdienst herbei-
zuführen. Er betrifft auch nicht Landsturm-
mannschaften älterer Jahrgänge, die noch
gar nicht eingezogen waren. Alle weiteren
in der breiten Oeffentlichkeit damit in Zu-
sammenhang gebrachten Meinungen über un-
zulässige Musterung und Neueinstellung der
seit 1869 Geborenen, über beabsichtigte Ent-
lassung der ältesten Jahrgänge des Land-
sturms usw. sind irrig. Die Einziehung
Wehrpflichtiger, auch wenn sie zurzeit über
45 Jahre alt geworden sind, ist nach Para-
graph 27 des Gesetzes über die Aenderung
der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888 zu-
lässig. Die Entlassung nichtkriegsverwen-
dungsfähiger Mannschaften, die für militä-
rische Aufgaben nicht gebraucht werden, aus
den Ersatztruppen kann ohne Rücksicht auf
das Lebensalter von den stellvertretenden
Generalkommandos genehmigt werden.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (7. Juni 2016). 7. Juni 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 28. April 2025 von https://doi.org/10.58079/cpsi


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