Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Juli 1916
Eine umfangreiche Beschreibung der Arbeitsbedingungen der weiblichen Beamten bei der Post auf der Grundlage eines Aufsatzes von Else Kolshorn im „Archiv für Frauenarbeit“
Postbeamtinnen und
Krieg.
Wie die meisten andern Frauenberufe hat der Krieg auch den
der Postbeamtin in mannigfaltiger Weise beeinflußt. Auch hier sind
Arbeiten, die bisher von Männern geleistet wurden, Frauen über-
tragen worden. Dafür, ob den Frauen für gleiche Arbeit gleicher
Lohn gewährt wird, stehen uns leider keine zahlenmäßige
Belege zur Verfügung, aber für die Mehrbeschäftigung von
weiblichen Beamten, für die Umgruppierung der Arbeit, sowie für
die Beurteilung der verschiedenen schwierigen Probleme, die der
Krieg für die Postbeamtinnen mit sich gebracht hat, gibt ein Aufsatz
von Else Kolshorn – einem Vorstandsmitglied des Verbandes der
Post- und Telegraphenbeamtinnen –: „Krieg und Arbeit, Post- und
Telegraphenbeamtinnen“ im „Archiv für Frauenarbeit“ immerhin
einiges Material. Der Verband hat über die Erweiterung der
Frauenarbeit im Bereich der Reichspost- und Telegraphenverwaltung
eine Enquete angestellt, die sich jedoch nur auf die Arbeit der Be-
amtinnen erstreckt. Die Erfassung war, wie Fr[äu]l[ein] Kolshorn bemerkt,
nicht restlos, und zahlenmäßige Angaben würden deshalb leicht zu
Trugschlüssen führen. Die Abwanderung aus Frauenstellen in
Männerstellen ist in den verschiedenen Orten sehr ungleichmäßig ge-
wesen. Der Begriff der „Beamtinnenstellen“ habe stets auch in
Friedenszeiten geschwankt; Beamtinnen wurden, wenn viele männ-
liche Assistenten unterzubringen waren, einfach in den Fernsprech-
dienst zurückversetzt.
„Um das Personal auf einer einigermaßen ausreichenden Kopf-
zahl zu erhalten, hat man Kriegsaushelferinnen (natürlich auch
männliche Aushilfskräfte) angenommen, die keinen Anspruch auf
Uebernahme in das Beamtenverhältnis haben, daneben aber auch
Anwärterinnen in so großer Zahl, daß für die nächsten Jahre leider
wieder mit sehr langen Wartezeiten bis zur Vereidigung und daher
mit großen rechtlichen und geldlichen Nachteilen gerechnet werden
muß . . . .
Die Verwendung der Beamtinnen im Nachtdienst hat nach Zahl
der Orte und Art der Dienstzweige zugenommen.
Die Zahl der einzelnen Orte an Stelle männlicher Be-
amten verwendeten Frauen ist sehr verschieden. Hamburg mit an-
nähernd 400 dürfte an der Spitze stehen.
Die Mehrzahl der für männliche Beamte zur Kriegsvertretung
verwendeten Frauen arbeitet in Assistentenstellen, die Minderheit in
Sekretärstellen. Hier und da wurde eine besondere Arbeitsverteilung
vorgenommen, indem einzelne Dienstgeschäfte aus verschiedenen
Stellen entnommen und Beamtinnen übertragen wurden. Die allge-
meine Regelung ist aber unmittelbare Uebernahme der Beamtenstelle
durch die Beamtin.
Höhere Beamten werden durch Beamtinnen nicht vertreten.
Verschiedentlich treffen wir weibliche Stellenvorsteher, also Leiterinnen
einer Geschäftsabteilung, die der Amtsleitung unmittelbar nachge-
ordnet sind, und zwar handelt es sich hierbei in einem Falle um eine
Obersekretärstelle, also die Oberstufe der mittleren Beamtenlaufbahn.
In wenigen Fällen vertreten Beamtinnen Mechaniker und Unter-
beamte im inneren Dienst.
Neben diesen allgemeinen Angaben sei hinsichtlich der einzelnen
Spezialämter und Geschäftszweige folgendes erwähnt:
Der Zentralverwaltung, also dem Reichs-Postamte, gehören nur
zwei weibliche Beamte an. Bei den Ober-Postdirektionen, also den
Betriebsverwaltungen, hat die Heranziehung der Beamtinnen zwar
zugenommen, sich aber der Art nach nicht wesentlich verändert. Von
den Betriebsämtern ist zu erwähnen: Das Post-Zeitungsamt beschäf-
tigt eine kleine Zahl von Beamtinnen, was sonst an weiblichem Per-
sonal gebraucht wurde, sind Kriegsaushilfen. Aehnlich ist es bei den
sehr viele Frauen beschäftigenden Feldpostsammelstellen. Stark zu-
genommen hat die Zahl der Beamtinnen bei den Postscheckämtern.
Selbstverständlich ist es, daß die Beamtinnen in ihren alten Do-
mänen, den Telegraphen- und den Fernsprechämtern, ausgiebigste
und vielseitigste Verwendung gefunden haben und zwar auch in den
Dienstzweigen, die bisher fast ausschließlich Beamten vorbehalten
waren. Das gleiche ist von den Telegraphen- und Fernsprechdienst-
stellen bei den vereinigten Verkehrsämtern, den Postämtern, zu sagen.
Die wertvollste Arbeitserweiterung aber bildet die starke Beteiligung
der Frauen an dem eigentlichen Postdienst bei diesen Aemtern. Wäh-
rend man im Päckereigeschäft entsprechend dem früheren Gebrauch
Beamtendienstgeschäfte vielfach auf Unterbeamte übertragen hat,
wurden für den Brief- und Wertverkehr und zwar sowohl für den
inneren wie für den äußeren (Schalter) Dienst an zahlreichen Orten
Beamtinnen herangezogen und auch in den verantwortlichsten
Stellen verwendet.“
Der Verband verhehlt sich nicht, daß nach dem Kriege ein starkes
Zurückfluten der männlichen Beamten einsetzen wird und daß auch
zahlreiche Kriegsbeschädigte aus anderen Berufen in den Postdienst
eingestellt werden.
Aber auch in anderer Beziehung werden für viele Beamtinnen
nach Friedensschluß schwere Existenzsorgen entstehen, wenn es nicht
gelingt, zu einer günstigeren Regelung der betreffenden Fragen durch
die Postverwaltung zu gelangen. Bei den Beamtinnen erlischt das
Dienstverhältnis mit dem Tage der Eheschließung. Denjenigen,
deren Männer im Heeresdienst stehen – als den Kriegsgetrauten –
ist jedoch gestattet worden, unter den gleichen Arbeits- und Besol-
dungsbedingungen im Amt zu bleiben. In den meisten Oberpost-
direktionsbezirken sind nun die Beamtinnen darauf hingewiesen wor-
den, daß sie bei der Rückkehr des Ehemannes oder bei der Aufnahme
der ehelichen Gemeinschaft ihre Stellung aufgeben müssen. Diese
Verfügung wird für alle Beamtinnen, deren Männer nicht sofort
nach der Rückkehr wieder eine gesicherte Stellung finden, eine Quelle
bitterer Sorgen werden, und man wird mit aller Entschiedenheit
darauf hindrängen müssen, daß sie wenigstens in all den Fällen wieder
aufgehoben werden, wo der zurückkehrende Ehemann nicht genügend
verdient, um sich und seine Familie zu ernähren.
Sehr verschiedenartig ist die Behandlung des Mutterschafts-
problems. Es mutet sonderbar an – in einer Zeit der Propaganda
für die Vermehrung der Geburten –, daß z[um] B[eispiel] einer Beamtin ein
dreimonatiger Urlaub, von dem ein Monat vor und zwei Monate
nach der Geburt des Kindes liegen sollten, verweigert wurde.
Erst auf ein Gesuch an das Reichspostamt wurde ihr ein Urlaub von
vier Monaten ohne Besoldung und später ein Nachurlaub bewilligt.
Natürlich leiden die Postbeamtinnen wie alle anderen Schichten
unter der Teuerung und den in keinem Verhältnis zu den Kosten der
Lebenshaltung stehenden Gehältern. Eine Eingabe um Gewährung
von Teuerungsbeihilfen wenigstens für die nicht etatsmäßig ange-
stellten Post- und Telegraphengehilfinnen bis zu einem Tagegeldsatz
von 3,35 Mark und für die Gehilfinnen bei den Postämtern 3. Klasse,
die Gehälter von 42 bis 83 Mark im Monat beziehen, wurde Ende
November 1915, als die Teuerung schon sehr hoch gestiegen war, mit
dem Hinweis abgelehnt, daß die Bewilligung „nach Lage der Ver-
hältnisse nicht angängig sei.“ Ob inzwischen die Postverwaltung Ge-
haltserhöhungen bewilligt hat, entzieht sich unserer Kenntnis.
Aus allen diesen Angaben ist ohne weiteres zu ersehen, daß die
Postbeamtinnen sehr unter den Kriegswirkungen zu leiden haben.
Können sie auch nicht über Arbeitslosigkeit klagen wie die Ange-
hörigen vieler anderer Berufe, so wird doch der Lebenskampf für sie
dank der Einsichtslosigkeit der Verwaltung ungeheuer erschwert. Es
ist klar, daß Gehälter wie die angegebenen selbst in Friedenszeiten
nicht als ausreichend zu bezeichnen sind, wieviel weniger jetzt, wo
die Lebenskosten um mehr als das doppelte gestiegen sind.
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Stadtarchiv Solingen (19. Juli 2016). 19. Juli 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 2. November 2024 von https://doi.org/10.58079/cprw