Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. August 1914
Einschränkung von Leistungen der Allgemeinen Ortskrankenkasse Solingen (AOK) wegen des Krieges
Bekanntmachung.
Nach dem Notgesetz, betreffend die Sicherung der
Leistungsfähigkeit der Krankenkassen, haben die Mitglieder
der Krankenkassen nur noch Anspruch auf die Regel-
leistungen.
Die nachfolgenden Unterstützungen werden daher von
uns nicht mehr gewährt:
1. Krankengeld für die ersten 3 Tage, wenn die
Krankheit länger als 2 Wochen dauert,
2. erhöhtes Hausgeld,
3. Taschengeld,
4. Hebammengebühr,
5. Stillgeld.
Solingen, den 26. August 1914.
Allgemeine Ortskrankenkasse Solingen.
Der Vorstand. I. A.: Meyer, Vorsitzender.
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Stadtarchiv Solingen (26. August 2014). 26. August 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 16. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/clww