18. Juli 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Juli 1916

Das Kriegsernährungsamt verkündet die zukünftigen Erzeugerpreise für Kartoffeln bis zur Ernte im Sommer 1917. Die deutlichen Preiserhöhungen, so das Argument, wären notwendig, um Deutschland vor einer „Kartoffelhungersnot“ im nächsten Jahr zu bewahren. Für die Sozialdemokraten ist diese Regelung eine massive Kriegsgewinnumverteilung zu Gunsten der Landwirtschaft und zu Lasten der Verbraucher und der Kommunen.

   Erhöhung der Kartoffelpreise!
   4 bis 5 Mark Erzeugerpreis statt 2,80 bis 3,05 Mark.
   Was seit Wochen schon befürchtet werden mußte, ist ein-
getreten: die Kartoffelpreise werden für das ganze
Jahr wesentlich erhöht. Der Erzeuger-
preis stellt sich für Winterkartoffeln auf 4 bis 5 Mark für
den Zentner gegen 2,80 bis 3,05 Mark im vorigen Jahre, wo
angesichts der reichen Kartoffelernte der Preis auch schon sehr
hoch war. Die Erhöhung schwankt also zwischen 31 und 78 Pro-
zent, je nach Jahreszeit und Landesteile. Die Verbraucher-
preise sind natürlich noch höher als die Erzeugerpreise, weil
Zwischenhandelsverdienst, Transportkosten usw. darauf kommen
und sind aus nachfolgenden Darlegungen des Kriegsernäh-
rungsamtes, mit denen die Preiserhöhung gerechtfertigt werden
soll, zu ersehen:


   Es steht nunmehr fest, daß der Landwirtschaft für die neue Kar-
toffelernte erhöhte Preise gezahlt werden. Während im Vorjahre der
Erzeugerpreis für Winterkartoffeln 2,80 bis 3,05 Mark betrug, ist dieser
für die neue Ernte auf 4-5 M[ar]k erhöht worden. Der Präsident des
Kriegsernährungsamtes hat im Reichsgesetzblatt eine Bekanntmachung
erlassen, betreffend eine anderweitige Festsetzung der Höchstpreise für
Frühkartoffeln und Regelung der Kartoffelpreise für die Zeit vom
1. Oktober 1916 bis 15. August 1917. . . . Bei der Festsetzung des
Preises der Winterkartoffeln war davon auszugehen, daß unbedingt
geboten ist, die rechtzeitige Beschaffung des Speisekartoffelbedarfs
für die Verbrauchsbezirke im neuen Wirtschaftsjahr zu sichern und
uns vor Kartoffelnotständen, wie wir sie jetzt durchleben, vor der
Gefahr einer Kartoffelhungersnot, wie sie ein harter Winter
1915/16 uns gebracht haben würde, unter allen Umständen zu be-
wahren. Diese Gesichtspunkte haben Veranlassung gegeben, den Preis
für verlesene Kartoffeln frei Bahnhof des Erzeugers für ganz
Deutschland für die Zeit vom 1. Oktober bis zum 15. Februar auf
4 Mark für den Zentner festzusetzen mit der Verpflichtung, dafür nach
Anweisung der Reichskartoffelstelle den Winterbedarf an Kartoffeln
im Oktober und November, also während der frostfreien Herbstzeit,
wo die Herbstbestellung im Osten gleichzeitig stattfinden muß, zu
liefern. Der Bedarf für die Zeit vom Frühjahr bis zum 15. August
1917 soll bei den Landwirten schon im Herbst beschlagnahmt, von
ihnen auf ihre Kosten und Gefahr aufbewahrt und im Frühjahr
nach Anweisung der Reichskartoffelstelle für den Preis von 5 Mark
geliefert werden. Weitere Zulagen irgendwelcher Art werden nicht
gewährt. Den Gemeinden ist durch die Verordnung die Festsetzung
von Höchstpreisen für den Kleinhandel vorgeschrieben. Durch die
Landeszentralbehörden soll es, nach der Absicht des Kriegsernährungs-
amts, den Gemeinden ferner zur Pflicht gemacht werden, den Klein-
abgabepreis für die Herbst- und Winterkartoffeln so festzusetzen, daß
er 55 Pf[enni]g für 10 Pfund nicht übersteigt und daß da, wo das Ein-
lagern größerer Mengen im Herbst in den Privatkellern üblich und
zweckmäßig ist, die einzulagernden Kartoffeln für etwa 4,75 Mark
für den Zentner frei Keller zu liefern sind. Durch die Frachtberech-
nung soll das den Gemeinden erleichtert werden. Ein besonderes Ent-
gegenkommen gegen bedürftige Kriegerfamilien bei der Kartoffel-
zuweisung im Wege der Kriegswohlfahrtspflege ist von den Gemeinden
selbstverständlich zu erwarten.
   Um die minderbemittelten Verbraucher vor zu hohen Klein-
abnehmerpreisen für Frühkartoffeln zu bewahren, sollen die
Gemeinden in die Lage versetzt werden, daß hierfür nötig werdende
Zuschüsse als Aufwendungen für Kriegswohlfahrtspflege behandelt
werden, von denen das Drittel durch das Reich und in Preußen das
zweite Drittel vom Staat erstattet wird. Durch solche Zuschüsse soll
der Kleinhandelshöchstpreis der Frühkartoffeln wie folgt bemessen
werden:
      Vom 16. bis 31. Juli                                    das Pfund 10 Pfennig
        ”       1.  ”   10. August                                 ”       ”        9       “
        ”     11.  ”   20. August                                 ”       ”        8       “
        ”     21. Aug[ust] bis 15. Sept[ember]         ”       ”        7       “
        ”    16. bis  30. Sept[ember]                        ”       ”        6       “
   Als Frühkartoffeln gelten nach der obigen Anordnung Kar-
toffeln, die vor dem 15. August 1916 geliefert werden.
   Wir können nur sagen, daß wir die Maßregel, die Kar-
toffelpreise in einem Augenblick zu erhöhen, wo alles sehn-
süchtig nach Maßnahmen zur Verbilligung der unerhört
hohen Preise schaut, nicht verstehen. Hat die Land-
wirtschaft irgendwie Not gelitten bei den
alten Preisen? Die Finanzlage dieses Erwerbszweiges,
soweit sie öffentlich konstatierbar, zeigt uns, daß dem nicht so
ist. Wenn dies aber der Fall ist, dann mußte für die rasche
Lieferung der Kartoffeln nicht das Lockmittel höherer Preise,
sondern ein scharfes System der Beschlag-
nahme geschaffen werden. Das hatte sich das Volk
als Funktion des neuen Kriegsernährungsamtes gedacht, nicht
ein System neuer Preiserhöhungen. Man mache sich doch klar,
was diese Preiserhöhung bedeutet. Rund 15 Millionen Tonnen,
gleich 300 Millionen Zentner Kartoffeln werden in Deutschland
jährlich unmittelbar zur menschlichen Ernährung gebraucht.
Eine Mark mehr auf den Zentner – und dabei ist es nicht ge-
blieben – macht 300 Millionen Mark mehr als früher, wo doch
auch schon stark verdient wurde, an die Landwirtschaft. Das ist
eine „Schnelligkeitsprämie“, die nach unserer Meinung absolut
nicht zu rechtfertigen ist.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (18. Juli 2016). 18. Juli 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cpro


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