Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. Juli 1916
In der Stadt Wald bitten die städtischen Gas- und Wasserwerke ihre Kunden, die Rechnung bargeldlos über die Sparkasse bzw. Bank abzuwickeln.
An unsere Konsumenten!
Es liegt in hohem vaterländischen Interesse, bargeldlos
zu zahlen. Der Bargeldverkehr erhöht den Geldumlauf und
nötigt die Reichsbank zur Notenausgabe weit über den natür-
lichen Bedarf hinaus, was unsere Feinde als ein Zeichen unserer
wirtschaftlichen Schwäche darstellen.
Sie selbst schädigen sich aber auch,
da Bargeldvorrat zinslos ist.
Wir beabsichtigen deshalb bei Zahlung unserer Gas- und
Wasserrechnungen in Zukunft möglichst den bargeldlosen Ver-
kehr einzuführen.
Zahlen Sie uns deshalb für die Folge möglichst
a) aus Ihrem bei der Sparkasse angelegten Scheck-Konto
oder
b) aus Ihrem Sparkassen-Guthaben, oder
c) aus Ihrem bei den hiesigen Banken angelegten Gut-
haben,
indem Sie die Sparkasse bez[iehungs]w[eise] die mit Ihnen in Verbindung
stehende Bank anweisen, unsere Gas- und Wasserrechnung bei
Vorzeigung einzulösen. Die Sparkasse bez[iehungs]w[eise] Bank entnimmt
dann den Betrag der jeweiligen Rechnungen Ihrem Guthaben,
überschreibt denselben unserem Konto und sendet Ihnen die
eingelösten Rechnungen sofort unter Belastung zu.
Unsere Absicht findet sowohl bei der Sparkasse wie auch bei
den hiesigen Banken Unterstützung und volles Verständnis.
Wir rechnen hier bestimmt auch auf Ihre Unterstützung,
damit der Bargeldverkehr möglichst durch den bargeldlosen Ver-
kehr ersetzt wird.
Gelegentlich der nächsten monatlichen Einziehung der Gas-
konsumgelder werden wir unseren sämtlichen Konsumenten
eine entsprechende Bescheinigung aushändigen, die wir mit
Ihrer Unterschrift versehen, unserem Kassenboten zu übergeben
oder uns einzusenden bitten.
Wald (Rh[ein]l[an]d), den 15. Juli 1916.
Städt[ische] Gas- und Wasserwerke, Wald (Rh[ein]l[an]d)
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Stadtarchiv Solingen (15. Juli 2016). 15. Juli 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cprm