Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Juli 1916
Solingen führt die Milchkarte ein, um eine gleichmäßigere Milchversorgung zu gewährleisten. Bisherige Regelungen wie Gutscheine für Milch bzw. Vorzugskarten werden abgeschafft.
Bekanntmachung.
Um eine gleichmäßige Verteilung der durch 1. Herrn Wilhelm
Idelberger in der Markthalle und 2. Herrn Lorenz Pütz zu
Nordstraße Nr. 34 zum Verkauf gelangenden Milchmengen herbei-
zuführen, wird folgende Anordnung erlassen:
1. Die Abgabe von Milch an den genannten Stellen soll nur
gegen die Vorzeigung einer Ausweiskarte erfolgen.
2. Zwecks Erlangung einer Ausweiskarte muß jede Familie,
die anderweitig Milch in ausreichender Menge nicht beschaffen kann,
einen bezüglichen Antrag stellen.
3. Zwecks Entgegennahme dieser Anträge ist der Stadtkreis
Solingen in 19 Bezirke eingeteilt. Die Einteilung der Bezirke deckt
sich genau mit derjenigen für die Ausstellung der Brotkarten.
4. Anmeldungen für die Ausstellung der Ausweiskarten werden
in den für die einzelnen Bezirke bestimmten Brotkarten-Ausgabe-
stellen entgegengenommen und zwar:
am Montag, den 17. Juli 1916
und
am Dienstag, den 18. Juli 1916
an beiden Tagen von 9 bis 12 Uhr vormittags
und von 3 bis 5 Uhr nachmittags.
Im Interesse der schnellen Abfertigung wird gebeten, die An-
meldung an den einzelnen Tagen in der für die Brotkartenausgabe
bestimmten Reihenfolge zu bewirken.
die Ausstellung von Ausweiskarten ist auch von allen Familien
bez[iehungs]w[eise] Personen zu beantragen, die bisher bereits die Milch von
einem der vorgenannten Händler bezogen haben, und zwar ohne
Rücksicht darauf, ob die Milchabgabe auf Grund von Gutscheinen
oder im freien Verkauf erfolgte.
Bei der Antragstellung ist die Zahl der Familienmitglieder, die
mit Milch zu versorgen sind, sowie weiter anzugeben, ob sich darunter
kranke oder schwächliche Personen befinden.
5. Bei Ausstellung der Ausweiskarten werden stillende Mütter,
Kinder unter 4 Jahren, sowie kranke und schwächliche Personen in
erster Linie berücksichtigt.
6. Die bisher von der Verwaltung ausgestellten Gutscheine und
die vom Verein Hauspflege ausgestellten Vorzugskarten werden
nicht weiter ausgestellt und verlieren mit dem 22. Juli 1916 ihre
Gültigkeit.
7. Gleich nach Ablauf der Anmeldefrist erfolgt die Prüfung der
gestellten Anträge.
Wegen Aushändigung der Ausweiskarten, die vom 23. d[ieses] M[ona]ts
ab Gültigkeit haben sollen, ergeht noch besondere Bekanntmachung.
Solingen, den 12. Juli 1916.
Der Oberbürgermeister: Dicke