Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Juni 1916
Wegen Papiermangels wird die Abgabe von Zeitungs-Freiexemplaren behördlich erhelblich eingeschränkt
Freiexemplar der Zeitungen.
Die Verordnung des Bundesrates über die Beschränkung
des Papierverbrauchs der Zeitungen macht auch eine erhebliche
Einschränkung in der Abgabe von Freiexemplaren
notwendig. Nach der Verordnung dürfen Freiexemplare nur
noch an Mitarbeiter sowie an Lazarette und Sol-
datenheime abgegeben werden, jedoch nur in einem
Exemplar. Wir können also unsere Lazarette nicht mehr in
der Weise versorgen wie bisher, sondern müssen uns bei der
Lieferung an unsere Lazarette auf ein Exemplar beschränken.
So lebhaft wir bedauern, den vielen Freunden, die sich die
„Bergische Arbeiterstimme“ unter unseren Soldaten erworben
hat, nicht weiter entgegenkommen zu können, so müssen wir
doch den Verhältnissen Rechnung tragen. Hoffen wir, daß wir
bald zu einem dauerhaften Frieden kommen, der die Be-
schränkungen der erwähnten Art überflüssig macht!
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (26. Juni 2016). 26. Juni 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 24. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cpr8