3. Juni 1916

03061916Butterregulation

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 03. Juni 1916

Anordnung über die Regelung des Verkehrs mit Butter

Vermischtes.
Schleiden, 2. Juni. Wir verweisen auf die

an erster Stelle im amtlichen Teile der heutigen Nummer
abgedruckte Anordnung des Herrn Landrats und Vor-
sitzenden des Kreisausschusses über die Regelung des
Verkehrs mit Butter. Durch diese Anordnung ist der
Handel mit Butter und das Auskaufen derselben im
Umherziehen im Kreise Schleiden nur auf Grund einer
von dem Landrate besonders erteilten schriftlichen Er-
laubnis zulässig. Die Anordnung tritt am 15. Juni
des Jahres in Kraft.


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Kreisarchiv Euskirchen (3. Juni 2016). 3. Juni 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cppf


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