Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 31. Mai 1916
Gebrauch der Zuckerkarte im Handel
Zuckerversorgung.
Es erweist sich, daß viele Geschäftsinhaber noch
immer die Handhabung der Zuckerkarten nicht
verstehen. So werden der Firma Drügg z. Zt.
von Geschäftsinhabern Zuckerkarten eingesandt,
welche dieselben in ihrer Ortschaft gesammelt haben,
ohne daß sie dagegen den erforderlichen Zucker
verabreichen. Die Geschäftsleute werden hiermit
noch einmal nachdrücklich darauf hingewiesen, daß
die Zuckerkarten von den Inhabern beim Verkauf
des Zuckers erst in Empfang zu nehmen sind.
Die Zuckerkarten stellen also die Legitimation
des Käufers beim Ankauf von Zucker dar. Z. Zt.
sind überhaupt noch keine Zuckerkarten an die
Firma Drügg einzusenden, sondern erstmalig am
1. Juli c[u]r[renndis], da die Maizuckermenge eher noch
nicht im Besitze der Geschäfte ist und demnach
auch aus dieser kein Zucker verkauft werden
konnte. Nur insofern eine Geschäft noch von
früher her Zucker hatte, konnte es diesen gegen
Einlösung der Zuckerkarten abgeben, und nur
insofern ist ein Geschäft bereits heute im Besitze
von Zuckerkarten. Die Ablieferung auch dieser
Zuckerkarten soll aber zum 1. Juli erst erfolgen.
Schleiden, den 30. Mai 1916
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.I[n] V[ertretung]: Dr. Küppers, Kreisdeputierter
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Kreisarchiv Euskirchen (31. Mai 2016). 31. Mai 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 14. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/cpmr