Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 27. Mai 1916
Verbot der Verfütterung von Hafer und Gerste
Wer über das gesetzlich zulässige
Maß hinaus Hafer, Mengkorn, Misch-
frucht, worin sich Hafer befindet, oder
Gerste verfüttert, versündigt sich am
Vaterland!