27. Mai 1916

27051916 sünde

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 27. Mai 1916

Verbot der Verfütterung von Hafer und Gerste

Wer über das gesetzlich zulässige
Maß hinaus Hafer, Mengkorn, Misch-
frucht, worin sich Hafer befindet, oder
Gerste verfüttert, versündigt sich am
Vaterland!


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Euskirchen (27. Mai 2016). 27. Mai 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cpmo


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.