31. Mai 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 31. Mai 1916

Zur Qualität von Büchsenwurst und Maismehl.

     –  Büchsenwurst und Maismehl. Es
wird vielfach Büchsenwurst in den Handel
gebracht, die nach der Bundesratsverordnung
vom 31. Januar ds. Js. nicht mehr aus
Fleisch hergestellt werden darf, außer für
Militär- und Marinebehörde. Die jetzt in
den Handel gebrachte Büchsenwurst besteht
fast nur aus inneren Organen der Rinder
wie Pansen, Lungen u. dergl., ferner aus
Euter, Sehnen und Köpfen und enthält na-
turgemäß sehr viel Wasser. Diese Konserven-
wurst ist eine minderwertige Ware, weshalb
das Publikum ermahnt wird, beim Einkauf
die nötige Vorsicht zu beobachten und ver-
suchsweise nur eine Probe zu kaufen. – In

vielen Verkaufsgeschäften wird gegenwärtig
Maismehl feilgehalten, teilweise sogar in
größeren Mengen. Da dieses Mehl einen
hohen Oelgehalt besitzt, ist es leicht dem
Verderben ausgesetzt und wird leicht muffig
bezw. ranzig. Besitzer von Maismehl wer-
den daher guttun, die Vorräte bald zu ver-
brauchen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (31. Mai 2016). 31. Mai 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 24. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cpmf


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