28. Mai 1916

19160528_Jagdverlust_322

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 28. Mai 1916

Jagdverlust während des Krieges.

     Jagdverlust ist auf Konto „Vergnügen“ zu
setzen. Auf diesen Standpunkt stellte sich ein
Sachverständiger in einer Verhandlung vor dem
Salzburger Bezirksgericht. Eine Gutsbesitzers-
frau war dort wegen Preistreiberei zu 5000
Kronen oder 14 Tagen Arrest verurteilt, weil
sie das Kilo Rehfleisch zu 2,60 Kronen verkauft
hatte. Die Angeklagte hatte zur Rechtfertigung
des verlangten Preises geltend gemacht, daß
ihr Mann während der Kriegszeit aus der
Jagd einen Verlust von 7000 Kronen zu ver-
zeichnen habe.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (28. Mai 2016). 28. Mai 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 7. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cpmd


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.