27. Juli 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Juli 1916

Kriegsschwindler verurteilt

              Ein Kriegsschwindler.
   e. In den Monaten Februar bis April machte der wohnungs-
lose Former Julius F[ritsch] als angeblicher Kriegsinvalide das Bergische
Land, besonders die Orte Höhscheid, Ohligs, Solingen,
Immigrath, Opladen und Langenfeld unsicher. Er
trug ständig das Ordensband des Eisernen Kreuzes, bediente sich
beim Gehen der Hilfe eines Stockes und erzählte, er habe im Westen
einen Lungenschuß erhalten und sei durch Granatsplitter schwer
verletzt worden. Er wurde für leichte Arbeiten an den Obergärtner
Vater in Höhscheid verwiesen. Zum Arbeiten war F. aber schlecht
zu gebrauchen, dagegen war er sofort bei der Hand, als es hieß, er
könne Besorgungen machen. Für einen solchen Gang wurde ihm ein
ein guter Ueberzieher und ein Schirm geliehen. Um in Solingen


Lebensmittel einzukaufen, erhielt er außerdem 30 Mark. Er kam
mit leeren Händen zurück und behauptete, Geld und Fahrkarte seien
ihm gestohlen worden oder sonst verloren gegangen. Am 17. Fe-
bruar meldete er sich bei der Firma Brandenburg in Ohligs zur
Arbeit. Er ließ sich zur Anschaffung eines Arbeitsanzuges einen
Lohnvorschuß geben, kam aber nach Empfang des Geldes nicht mehr
wieder. Aehnlich benahm er sich bei dem Arbeitgeber Westmeyer
in Immigrath, den er um 26 Mark und Kleidungsstücke schä-
digte. Bei dem Pfarrer Werner in Opladen erhielt er einen Ar-
beitsanzug. Auch der Bürgermeister von Opladen schenkte ihm einen
Arbeitsanzug und 3 Mark Bargeld. Der Versuch, sich auf Kosten der
Armenverwaltung in Langenfeld einen Arbeitsanzug zu verschaffen,
mißlang und führte zur Verhaftung des Schwindlers. Außer den
genannten Fällen hatte F. fast immer von der Mildtätigkeit der
Ortsbewohner gelebt.
   Am Mittwoch mußte er sich vor der Strafkammer in Düssel-
dorf verantworten. Er war im vollen Umfange geständig und gab
an, wegen einer Ehrverluststrafe sei er im Jahre 1900 aus dem
Heere ausgestoßen worden und habe dann über 5 Jahre bei der
Fremdenlegion in Algier gedient. Nach Ausbruch des Krieges habe er
sich in Mainz bei der Artillerie gemeldet. Dort sei er 3 Monate aus-
gebildet und dann wegen der Vorstrafe entlassen worden. Der An-
geklagte wurde zu 2 Jahren Zuchthaus und zu einer Geldstrafe von
900 Mark verurteilt. Auch wurde auf Verlust der bürgerlichen
Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Jahren erkannt.


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