Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Juli 1916
In einer Presseerklärung warnt das Kriegsministerium „Kriegerwitwen“ vor sogenannten Winkeladvokaten
Eine Warnung vor Winkeladvokaten.
Vom Kriegsministerium wird der Presse geschrieben:
Die bei den militärischen Dienststellen eingehenden Gesuche-
von Angehörigen gefallener Kriegsteilnehmer lassen erkennen,
daß die Hinterbliebenen sich bei Abfassung der Eingaben viel-
fach fremder Hilfe bedienen. Soweit diese Hilfe in uneigen-
nütziger Weise geleistet wird, ist sie dankend anzuerkennen.
Die Kriegerwitwen müssen aber dringend vor sogenannten
„Winkeladvokaten“ und ähnlichen Personen gewarnt werden.
Solche Leute drängen sich an sie heran und verfassen für sie
oft Gesuche, von deren Zwecklosigkeit sie wohl selbst in vielen
Fällen von vornherein überzeugt sind. Ihnen ist meist nur
darum zu tun, Einnahmen für sich zu erzielen, nicht aber den
Witwen zu helfen. Häufig erwecken sie auch Hoffnungen, durch
deren Nichterfüllung die Witwen dann bitter enttäuscht sind.
Allen Kriegerwitwen – soweit sie sich außerstande sehen, Ge-
suche selbst abzufassen – kann daher nur dringend empfohlen
werden, sich an die fast in jedem Orte bestehenden Beratungs-
und amtlichen Fürsorgestellen für Kriegerwitwen und –waisen
zu wenden. Diese Stellen werden gern erbötig sein, Anträge
der Hinterbliebenen aufzunehmen und an die hierfür zustän-
digen Behörden weiterzugeben. Dieser Weg erspart den Kriegs-
hinterbliebenen Kosten, Zeit und Enttäuschungen.
Wir wiederholen auch aus diesem Anlasse wieder die
Mahnung: Geht in solchen Fällen zum Arbeitersekre-
tariat, das euch mit Rat und Tat zur Seite steht.
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Stadtarchiv Solingen (20. Juli 2016). 20. Juli 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cpki