Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Juli 1916
Erneute Erinnerung an das Verbot, Windvögel bzw. Papierdrachen in die Lüfte steigen zu lassen
Solingen. Keine Windvögel steigen lassen!
Die Zeit ist wieder herangekommen, wo in Friedenszeiten die
Jugend ihre Freude daran fand, Papierdrachen steigen zu
lassen. Wurde nun in normalen Zeiten dieses Spiel durch eine
Polizeiverordnung eingeschränkt, indem es verboten war, in der
Nähe von Ortschaften die kleinen Segler der Lüfte aufsteigen
zu lassen, so hat der kommandierende General für die Kriegs-
zeit durch eine Verordnung vom 27. November 1914 diesen
Sport gänzlich verboten. Der Zweck der Verordnung ist, die
Telephon- und Telegraphenleitungen vor Störungen zu
schützen. Die Polizeiverwaltung macht darauf aufmerksam, daß
sie auch die Eltern für eine Uebertretung der Verordnung durch
ihre Kinder verantwortlich machen wird, wenn sie ihre Auf-
sichtspflicht nicht erfüllt haben. Ebenso ist es den Geschäfts-
leuten untersagt, Windvögel zu verkaufen.
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Stadtarchiv Solingen (19. Juli 2016). 19. Juli 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 12. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cpkd