Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Juli 1916
Im Kampf gegen die Geschlechtskrankheiten plant die Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz den Aufbau von Beratungsstellen
Gegen die Geschlechtskrankheiten.
Der Vorstand der Landesversicherungsanstalt „Rheinpro-
vinz schreibt:
In einer am 20. Juli d[iesen] J[ahre]s vormittags 10 Uhr in der Städt[ischen]
Tonhalle zu Düsseldorf abzuhaltenden Versammlung will die Landes-
versicherungsanstalt die Oeffentlichkeit mit neuen Maßnahmen
gegen die Geschlechtskrankheiten bekanntmachen.
Wie aus den verschiedenen Veröffentlichungen der letzten Zeit
bekannt sein dürfte, beabsichtigten die Landesversicherungsanstalten
auf Anregung des Reichsversicherungsamtes in einen energischen
Kampf gegen die als Volksseuche sich immer mehr breit machenden
Geschlechtskrankheiten einzutreten. Infolge der mit dem Kriege in
Zusammenhang stehenden großen Gefahr der weiteren Ausdehnung
dieser für das Volkswohl so gefährlichen Krankheiten, insbesondere
wegen der Gefahr, daß diese Krankheiten auch mehr als bisher auf
das Land hinausgetragen werden, haben sich die Landesversicherungs-
anstalten, die Krankenkassen, die Aerzteschaft zusammengefunden, um
gerade jetzt hier gemeinsam einzugreifen. Den gemeinsamen Be-
schlüssen folgend, beabsichtigt auch die Landesversicherungsanstalt
Rheinprovinz diese Maßnahme für ihren Bezirk ins Leben treten zu
lassen und vor allen Dingen mit der Einrichtung von Beratungs-
stellen für Geschlechtskranke vorzugehen.
Da über die Krankheiten noch in weiteren Kreise große Un-
kenntnis herrscht, da insbesondere die Ansteckungsgefahr häufig sehr
unterschätzt und eine kurze Behandlung, sehr häufig sogar durch völlig
ungeeignete Personen, für ausreichend erachtet wird, während bei be-
stimmten Arten dieser Krankheit eine ärztliche Aufsicht über mehrere
Jahre hinaus geboten ist, um sofort jedem Wiederauftreten der
Krankheit, die vom Laien als völlig gehoben betrachtet wird, vorzu-
beugen, erschien es eine unabweisbare Notwendigkeit, Stellen einzu-
richten, bei denen durch bestimmte Aerzte den Kranken und solchen,
die an diesen Krankheiten zu leiden fürchten, Beratung zuteil wer-
den kann, und bei denen die Kranken so lange in fortgesetzter Beob-
achtung gehalten werden können, bis die Krankheit durch die ver-
anlaßte ärztliche Behandlung auch wirklich als geheilt angesehen
werden kann. Derartige „Beratungsstellen“, die an den einzelnen
Landesversicherungsanstalten je nach Bedarf eingerichtet und unter-
halten werden, können nach Lage der Verhältnisse nur den Teilen
der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden, die der invaliden-
oder krankenversicherten Bevölkerung angehören oder ihr in ihren
sozialen Verhältnissen gleich oder nahe stehen. Auf jeden Fall werden
sie aber die nicht versicherten Familienangehörigen der versicherten
Personen umfassen. Ausgeschlossen von der Benutzung der neuen Ein-
richtung bleiben die Personen, die der gewerbsmäßigen Unzucht
nachgehen.
Die Beratungsstellen müssen sich, um ihren Zweck erreichen zu
können, unbedingt das Vertrauen sämtlicher Kreise zu erringen
suchen. Ohne dieses Vertrauen werden die Stellen nicht in der Lage
sein, ihre Aufgabe zu erfüllen. Daher wird diese neue Einrichtung
so gestaltet sein müssen, daß jedermann auch wirklich Zutrauen zu
der Art und Weise des Vorgehens dieser Stellen haben kann. Es muß
daher vor allen Dingen dahin Vorkehrung getroffen sein sein, daß die
ganze Beratung streng vertraulich erfolgt, ohn daß nach irgendeiner
Seite unnötiger Weise Kenntnis von dem Vorliegen der Krankheit
gegeben wird, wodurch dem Ansehen, der Ehre und dem Familienglück
des Erkrankten geschadet werden kann. In dieser Hinsicht sollen die
weitestgehenden Garantien geschaffen werden. Neben dem Vertrauen
der Kranken selbst müssen die Beratungsstellen, um eine gedeihliche
Arbeit leisten zu können, Wohlwollen und Unterstützung finden bei
allen Stellen, die an der Gesundhaltung und Erstarkung unseres
Volkes Interesse haben. Hier sind in erster Linie zu nennen die Be-
hörden, die Aerzteschaft, die Krankenhäuser, die Krankenkassen
und nicht zuletzt auch die Frauen und Frauenvereine.
Die von der Landesversicherungsanstalt einberufene Versamm-
lung ist daher dazu bestimmt, für das Vorgehen bei der Einrichtung
von Beratungsstellen für Geschlechtskranke in der Rheinprovinz das
Wohlwollen aller Beteiligten zu erlangen.
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Stadtarchiv Solingen (12. Juli 2016). 12. Juli 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cpjf