Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Juni 1916
Auch die Bekleidung wird nun rationiert und ist nur noch bei Bedarf auf Kleiderkarte zu erhalten
Die Kleiderkarte kommt.
Um den Bedarf der minderbemittelten Bevölkerung an
Textilwaren sowie an den aus ihnen hergestellten Erzeugnissen
sicherzustellen und zugleich eine einheitliche Bewirtschaftung
aller verfügbaren Bestände für das gesamte Reichsgebiet herbei-
zuführen, hat die Reichsbekleidungsstelle den Auftrag erhalten,
für den Groß- und Kleinhandel im Textilgewerbe Höchstpreise
festzusetzen. Gleichzeitig soll Anordnung getroffen werden, daß
Web-, Wirk-, und Strickwaren im Kleinhandel und in der Maß-
schneiderei nur noch gegen Bezugsschein erhältlich sind. Vor
Ausstellung dieser Kleiderkarte, die nur auf Antrag erteilt wird,
muß der Beweis erbracht werden, daß ein Bedürfnis für die
Anschaffung der gewünschten Ware vorliegt. Die Ausfertigung
der Kleiderkarte soll durch die Ortsbehörde des Antragstellers
erfolgen. Selbstverständlich müssen die Kleinhändler, die mit
Web-, Wirk- und Strickwaren handeln, genaue Verzeichnisse
über die in ihrem Besitz befindlichen Waren führen. Zur Er-
lassung von Ausnahmen ist der Reichskanzler zuständig.