Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 26. Mai 1916
Anatomische Präparate fallen auch unter die Lustbarkeitssteuer.
– Die Anatomie als Lustbarkeit. Seit
es in Deutschland eine Lustbarkeitssteuer
gibt, werden dem Begriff „Lustbarkeit“ oft
Dinge untergeordnet, die alles andere, aber
keine Lust sind. Das Oberverwaltungsgericht
hatte jetzt in einem solchen Falle zweifel-
hafter Lustbarkeit das letzte Wort zu spre-
chen. Der Unternehmer einer Sammlung
anatomischer Präparate, die dem Publikum
gegen Eintrittsgeld zugängig war, wurde
zur Lustbarkeitssteuer herangezogen und
machte beim Oberverwaltungsgericht geltend,
daß es sich bei seinem Unternehmen um
eine Sammlung von Präparaten handele,
die von Professoren hergestellt worden seien
und nur zur Belehrung und Aufklärung
dienten. Die Beschäftigung mit Bazillen und
ansteckenden Krankheiten könne auch unmög-
lich als Lustbarkeit angesehen werden. Trotz
dieser Einwände bestätigte das Oberverwal-
tungsgericht das Urteil der Vorinstanz und
begründete es wie folgt: „Auch zur wissen-
schaftlichen Belehrung geeignete Schaustel-
lungen können zur Befriedigung der Schau-
lust dienen. Es ist nicht zu bezweifeln, daß
in solche Schaustellungen zahlreiche Per-
sonen, namentlich Jugendliche, gehen, die
grausige Dinge mit Behagen betrachten. In
diesem Sinne sei die Schau auch eine Lust-
barkeit.“
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Stadtarchiv Troisdorf (26. Mai 2016). 26. Mai 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 27. April 2025 von https://doi.org/10.58079/cpiu