Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. Mai 1916
Die Ausfuhr von halbseidenen Bändern ist gestattet.
– Ausfuhr halbseidener Bänder. Wie
die Handelskammer zu Barmen mitteilt,
lassen die vielfach bei ihr einlaufenden An-
fragen über die Ausfuhr von halbseidenen
Bändern erkennen, daß die Bestimmungen
den an der Ausfuhr beteiligten Fabrikan-
tenkreisen noch nicht genügend bekannt sind.
Die Handelskammer macht deshalb darauf
aufmerksam, daß Bänder, deren Kette oder
Einschlag ganz aus Seide oder Kunstseide
besteht, dem Ausfuhrverbot nicht unter-
liegen, also ohne besondere Ausfuhrbewilli-
gung und ohne Bescheinigung der Handels-
kammer ausgeführt werden können.
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Stadtarchiv Troisdorf (24. Mai 2016). 24. Mai 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 20. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cpil