Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Juli 1916
Die Stadt Ohligs ändert die Verteilung der städtischen Lebensmittel und führt die Kundenbindung an jeweils ein Geschäft ein.
Bekanntmachung
Bei der Zuführung der von der Stadt beschafften Lebensmittel
an die Bevölkerung hat sich ergeben, daß bei dem jetzigen Verfahren
eine gerechte und gleichmäßige Verteilung nicht möglich ist. Um eine
solche zu erreichen, hat die Lebensmittel-Kommission die Einführung
der allgemeinen Kundenliste beschlossen. In Ausführung dieses
Beschlusses werden alle Familien, die auf den Bezug der städtischer-
seits beschafften Lebensmittel Anspruch machen, hiermit aufgefordert
ihre Eintragung bei denjenigen Geschäften, von welchen sie die Ware
zu beziehen wünschen, in die dort ausliegende Kundenliste unter Vor-
lage der Brotkarte bis zum 5. nächsten M[ona]ts zu bewirken. Jede
Familie bleibt an das Geschäft in welche sie in die Liste eingetragen
ist, hinsichtlich des Bezuges städtischer Waren bis auf weiter ge-
bunden. Die Eintragung gilt auch für den Bezug von Butter
und Fett.
Die in Betracht kommenden Geschäfte haben die ausgefüllten
Kundenlisten bis zum 10. Juli d[iese]s J[ah]r[e]s dem Rathaus, Zimmer 14,
ausgerechnet nach Familien und Kopfzahl einzureichen. Auf Grund
der Listen wird alsdann die jedesmalige Zuweisung der Waren er-
folgen. Formulare zu den Listen stehen im Rathause vom 3. Juli an
zur Verfügung.
Bei der Einführung der erstmaligen Kundenliste für Butter
und Fett ist es bedauerlicherweise vorgekommen, daß Geschäftsleute
durch einen sogenannten Kundenfang sich eine große Zahl Käufer ge-
sichert und dadurch andere Händler benachteiligt haben. Ich mache
darauf aufmerksam, daß ein solches Verfahren unzulässig ist und bei
Feststellung die Ausschließung vom Bezuge von städtischen Waren
zur Folge hat.
Ohligs, den 30. Juni 1916.
Der Bürgermeister: Czettritz
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Stadtarchiv Solingen (1. Juli 2016). 1. Juli 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 23. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cph3