27. Mai 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Mai 1916

Die Einrichtung des Kriegsernährungsamtes und ein Ausblick auf die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung für das kommende Kriegsjahr: Die Getreideversorgung scheint nach amtlichen Angaben gesichert, bei der Fleischversorgung ist mit weiteren Einschränkungen zu rechnen. Dafür soll eine höhere Brotzuteilung für die „industrielle Arbeiterschaft“ und die „minderbemittelten Schichten“ der Bevölkerung erfolgen. Zur Versorgung mit Kartoffeln werden keine Aussagen gemacht.

An der Schwelle des neuen Kriegswirtschafts-
                              Jahres.
   So dringend wir wünschen, daß uns und der ganzen Welt
die Schrecknisse eines dritten Kriegsjahres erspart bleiben
möchten, so gebietet doch die Klugheit, auf die wirtschaftliche
Gestaltung eines möglichen neuen Kriegswirtschaftsjahres den
vorausschauenden Blick zu werfen. Soweit die Möglichkeiten
zu übersehen sind, die uns ein drittes Kriegsjahr bringen
würde, steht eins fest: daß unsere wirtschaftlichen Lebens-
bedingungen insofern die gleichen bleiben werden, als wir auf
eine beträchtliche Steigerung der Zufuhrzuschüsse zu unserer
Lebensmittelversorgung kaum zu rechnen haben werden, daß
sich also die quantitative Versorgung etwa auf dem gleichen
Stande halten wird wie bisher.


   In welchem Maße es der im Werke befindlichen Neuorgani-
sation der amtlichen Verteilung gelingen wird, durch einen von
zweijährigen Erfahrungen unterstützten neuen Verteilungs-
modus herrschende Schwierigkeiten zu beheben,  – diese Frage
kann erst beantwortet werden, wenn die praktische Arbeit dieser
Stelle vorliegt. Vorläufig verlautet über die neuen Pläne
nichts. Was wir erfahren, ist nur die Art der Organisation
des umgestalteten Kriegsernährungsamtes. Der offiziöse Nach-
richtendienst über Ernährungsfragen sagt darüber:
      „Der Bundesrat hat am 22. Mai seine Zustimmung zur
   Schaffung des Kriegsernährungsamtes gegeben und den Reichs-
   kanzler ermächtigt, die Ausgestaltung des Amtes zu bestimmen.
   Sachlich hält der Präsident der neuen Behörde ein volles Ver-
   fügungsrecht über alle im Deutschen Reich vorhandenen Lebens-
   mittel, Rohstoffe und Futtermittel. Er ist befugt, so weit die
   Volksernährung und die Erhaltung des Nutzviehs es verlangt,
   über die Vorräte zu bestimmen. Alle Mittel der staatlichen Gewalt
   sollen, falls erforderlich, benutzt werden, um den Verbrauch zu
   regeln und die Verteilung nach einheitlichen Gesichtspunkten fest-
   zusetzen. Außer dem Präsidenten hat das neue Amt auch
   einen Vorstand, bestehend aus 7 – 9 Mitgliedern. Dem Cha-
   rakter der neuen Schöpfung entspricht es, daß dieser Vorstand die
   volle Entschlußfreiheit und Selbständigkeit des Präsidenten nicht
   berührt.   Die   Entscheidungen   sind   also   nicht
   kollegiale, sondern präsidiale Entscheidungen, allerdings mit kol-
   legialer Beratung. Ein Beirat, der etwa monatlich zusammentritt,
   besteht aus den Vorsitzenden der verschiedenen Kriegsorgani-
   sationen, den bisher in Ernährungsfragen tätigen Reichsbehörden,
   aus Vertretern der obersten Landesbehörden, der verbündeten Re-
   gierungen und aus hinzuberufenen sachverständigen Personen der
   verschiedensten Berufsschichten.“
      Von großem Einflusse auf die Gestaltung des neuen Wirt-
schaftsjahres wird es sein, mit welchen Vorräten wir noch aus-
gestattet sind. Darüber wurden von der Regierung im Reichs-
tagsausschusse Angaben gemacht, über die es heißt:
      „Erfreulicherweise konnte festgestellt werden, daß der Bedarf
   für die Uebergangszeit in das neue Erntejahr mit 400 000
   Tonnen vollkommen gesichert sei, mehr als gesichert, denn darüber
   hinaus seien weitere 102 000 Tonnen vorhanden. Somit könne
   eine Million Doppelzentner Getreide den besonders bedürftigen
   Bevölkerungskreisen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Die
   Reichsgetreidestelle müsse die Verfügung über das Brotgetreide fest
   in der Hand behalten, um bis zum 15. September sicher dis-
   ponieren zu können.“
      Dagegen wird es in nächster Zeit mit der Fleischver-
sorgung noch schlechter werden, als es bisher schon war.
Die offiziösen Darlegungen über diese Seite der Nahrungs-
mittelbeschaffung beginnen mit dem vielversprechenden Satze:
„Der Fleischverbrauch bedarf zunächst der
Einschränkung.“ Diese Eröffnung hat für uns nur nach
einer Richtung hin positiven Wert: wir erfahren, daß es
noch Leute gibt, bei denen eine Einschränkung des Fleischver-
brauches noch möglich ist. Bei allen denen, deren Einkommen
sich heute in den Grenzen der ersten drei Tausend bewegt, bei
unsern Arbeitern und kleinen Beamten, ist eine „Einschrän-
kung des Fleischverbrauchs“ kaum mehr möglich, weil diese
Leute bei den heutigen Preisen für andere Nahrungsmittel nur
dann einmal ein halbes Pfund oder ein viertel Pfund Fleisch
kaufen können, wenn die Gemeinde Schweinefleisch zu er-
schwinglichen Preisen verkaufen läßt. Das kommt aber nur
nach so großen zeitlichen Zwischenräumen vor, daß im Inter-
esse der Volksgesundheit dringend davor gewarnt
werden muß, hier die Fleischverteilung noch weiter ein-
zuschränken. Eher sollte man bindende Anweisungen an die
Gemeindebehörden ergehen lassen, eine allgemeine Erhebung
über die Fleischvorräte in den privaten Haushaltungen in
Stadt und Land vorzunehmen. Wir sind überzeugt, es würden
Vorräte zutage kommen, die gestatteten, unsere Verteilung auf
einem anderen Fuße einzurichten.
   Die Bevölkerung soll sich mit Brot behelfen. Die ge-
nannte Information sagt darüber:
     „Der Fleischverbrauch bedarf zunächst der Ein-
   schränkung, um für den Herbst und Winter genügend schlachtreifes
   und Milchvieh zu besitzen. Die Ernährungsschwierigkeiten sind
   dadurch vermehrt. Um so weit wie möglich zu helfen, hat sich das
   Direktorium der Reichsgetreidestelle mit Zustimmung des Kura-
   toriums entschlossen, den Bundesstaaten eine größere Menge
   Mehl außerhalb des Verteilungsplanes zur Verfügung zu
   stellen, um für die kommenden Wochen den unter den jetzigen
   Verhältnissen besonders auf Brotnahrung angewiesenen Bevöl-
   kerungskreisen, namentlich der industriellen Arbeiterschaft und den
   minderbemittelten Schichten in den größeren Städten, eine
   außerordentliche Brotzulage gewähren zu
   können. In ähnlicher Weise sollen vom Beginn der Heuernte
   ab die landwirtschaftlichen Arbeiter bedacht werden. Die Vertei-
   lung auf die einzelnen Kommunalverbände erfolgt in Preußen
   durch die Regierungspräsidenten, in den anderen Bundesstaaten
   durch die Landes- und Zentralbehörden.“


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (27. Mai 2016). 27. Mai 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 19. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cpf2


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