Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Mai 1916
Die Jugendschutzbestimmungen werden auch auf die 17 jährigen ausgedehnt.
Solingen. Die Jugend-Verordnung auf die
Siebzehnjährigen ausgedehnt. Das General-
kommando in Münster erläßt eine Verfügung, wonach die bisher
geltenden Bestimmungen, die den Verkauf von Tabak und
geistigen Getränken an Jugendliche bis 16 Jahren behandeln,
nunmehr auch auf die Jugendlichen bis zum 17. Lebensjahre
ausgedehnt werden. Das gleiche trifft auch auf den Besuch von
Kinos und öffentlichen Schaustellungen zu.
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Stadtarchiv Solingen (16. Mai 2016). 16. Mai 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cpej