16. Mai 1916

BAST_16_05_F

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Mai 1916

Die Jugendschutzbestimmungen werden auch auf die 17 jährigen ausgedehnt.

    Solingen. Die Jugend-Verordnung auf die
Siebzehnjährigen ausgedehnt. Das General-
kommando in Münster erläßt eine Verfügung, wonach die bisher
geltenden Bestimmungen, die den Verkauf von Tabak und
geistigen Getränken an Jugendliche bis 16 Jahren behandeln,
nunmehr auch auf die Jugendlichen bis zum 17. Lebensjahre
ausgedehnt werden. Das gleiche trifft auch auf den Besuch von
Kinos und öffentlichen Schaustellungen zu.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (16. Mai 2016). 16. Mai 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cpej


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.