10. Mai 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. Mai 1916

Gefängnisstrafe für einen Betrug in einer sozialen Ausnahmesituation

e. Leverkusen. Mutterliebe. Die Arbeiterin Maria
W. hatte auf den Farbwerken von dem zuständigen Betriebs-
meister eine Lohnanweisung über 3,50 Mark erhalten. Auf dem
Wege zum Lohnbureau setze sie vor die Zahl eine „1“. Auf
den ersten Blick wurde die Fälschung bemerkt, denn das Mädchen
hatte bei der „Fälschung“ einen Bleistift von einer anderen
Farbe (!!) verwandt. Vor der Strafkammer bemerkte die An-
geklagte, sie habe aus der Not den Lohnzettel geändert und sich in
den Besitz der nicht verdienten 10 Mark setzen wollen. Sie
habe für ihr Kind Kostgeld bezahlen müssen,
aber nicht gewußt, woher sie in diesen teuren Zeiten das Geld
nehmen solle. Im Sinne der Anklage wurde sie dem Antrage
gemäß zu zwei Wochen Gefängnis verurteilt. – Hoffentlich
gelingt es dem Mädchen, eine bedingte Begnadigung zu er-
reichen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (10. Mai 2016). 10. Mai 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 25. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cpe5


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