Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Regierung Düsseldorf, BR 0007 Nr. 38864, unpaginiert.
Die Einbeziehung der Ärzte und Apotheker in das Militär hatte vielerorts in der Rheinprovinz zu einer akuten Mängelversorgung geführt. Diesem Problem begegnete die militärische Führung durch die mögliche Zurückstellung der zum Landsturm einberufenen Betroffenen.
Abschrift.
Der Oberpräsident der Rheinprovinz.
Coblenz, den 21. August.
J. Nr. Mob.
Euere Hochwohlgeboren benachrichtige ich in Verfolg
meiner Verfügung vom 10. d. Mts. Mob. ergebenst, daß das stellver-
tretende Generalkommando VII. Armeekorps die Bezirkskommandos
ermächtigt hat, im Falle der Einberufung des Landsturms die
dienstpflichtigen Apotheker und Ärzte auf ihren begründeten
Antrag zurückzustellen
Im Auftrage.
gez. von Gal.
An den Herrn Regierungspräsidenten in Düsseldorf.
Der Regierungspräsident.
C.B.I. 4739.
Düsseldorf, den 24. August 1914.
Abdruck zur Kenntnis.
[…]
An
die Herren Landräte (außer Neuß, Grevenbroich,
M.Gladbach, Kempen) und
die Herren Oberbürgermeister (außer Neuß,
M.Gladbach, Rheydt).
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Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (21. August 2014). 21. August 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 16. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/clux