30. April 1916

19160430_Weißdornhecken_297

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 30. April 1916

Weißdornhecken sind wegen der Früchte zu schützen.

   –  Schützet die Weißdornhecken. Es kommt
in Frage, in diesem Jahre die Früchte des
Weißdorns (Mespilus Crataegus oxyacan-
tha) für bestimmte Zwecke der Volksernäh-
rung zu verwerten. Um eine möglichst
große Ernte zu erzielen, ist es dringend
erforderlich, daß in diesem Frühjahr davon
Abstand genommen wird, die Weißdornhecken
zu beschneiden. Denn durch die Beseitigung
der vorjährigen sowie etwa noch vorhan-
denen älteren Schößlinge wird der Blüten-
ansatz und somit die Fruchtgewinnung fast
vollständig unterbunden. Um der in Aus-
sicht genommenen Verarbeitung einen mög-
lichst hohen Ertrag an Weißdornfrüchten
(Mehlbeeren) zuführen zu können, ist weiter
beabsichtigt, demnächst die Beeren sammeln
und gegen angemessene, das Sammeln
durchaus lohnende Entschädigung für die in
Betracht kommenden Zwecke erwerben zu
lassen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (30. April 2016). 30. April 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. Juni 2026 von https://doi.org/10.58079/cpct


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