Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 30. April 1916
Die blühenden Bäume sind zu schützen.
– Schutz der Baumblüte. Der Ober-
befehlshaber in den Marken erläßt folgende
Bekanntmachung: Seit Beginn der Baum-
blüte wird wiederum über die Unsitte ge-
klagt, daß auch in diesem Jahre blühende
Obstbaumzweige mutwillig von Kindern und
auch von Erwachsenen abgerissen werden.
Durch einen derartigen Unfug wird die Obst-
ernte geschädigt, deren Ertrag in der jetzi-
gen Zeit von besonderer Bedeutung ist. Ich
nehme daher Veranlassung, vor diesem tö-
richten und schädlichen Verhalten dringend
zu warnen. Die Polizeibehörden sind an-
gewiesen, die Uebertretungen nach den be-
stehenden Gesetzen strafgerichtlich zu ver-
folgen.
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Stadtarchiv Troisdorf (30. April 2016). 30. April 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 10. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cpc2