13. Mai 1916

13051916bekanntmachungkaffee

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. Mai 1916

Bekanntmachung über den Handel mit Kaffee

Amtliches.
________
Bekanntmachung.
Der Kriegsausschuß für Kaffee, Tee und deren
Ersatzmittel G. m. b. H. in Berlin macht folgendes
bekannt: a) Kaffee. Von den ordnungsmäßig an-
gemeldeten und bei ihm verbuchten Beständen an
Rohkaffee wird vorerst eine Quote von insgesamt 10%
jeder einzelnen Sorte zum Verkauf und zur Röstung
unter folgenden Bedingungen freigegeben:
1. An den Verbraucher darf Kaffee nur in geröstetem
Zustande verkauft werden.
2. In jedem einzelnen Falle darf nicht mehr als
½ Pfund gerösteter Kaffee verkauft werden.

Der Verkauf ist nur gestattet, wenn gleichzeitig
an denselben Käufer mindestens die gleiche
Gewichtsmenge Kaffee-Ersatzmittel abgegeben wird.
3. Der Preis für ½ Pfund gerösteten Kaffee und
und [sic!] ½ Pfund Kaffee-Ersatzmittel darf zusammen
M[ark] 2,20 nicht übersteigen.
4. An Großverbraucher (Kaffeehäuser, Hotels, Gast-
wirtschaften, gemeinnützige Anstalten, Lazarette
usw.) darf an Kaffee nur die Hälfte desjenigen
Quantums in wöchentlichen Raten verkauft werden,
das ihrem nachweisbaren wöchentlichen Durch-
schnittsverbrauch der letzten Betriebsmonate
entspricht; es muß auch in diesem Falle mindestens
die gleiche Menge Ersatzmittel verkauft werden.
5. Fertige Mischungen von geröstetem Kafee mit
Ersatzmitteln müssen mindestens die Hälfte Kaffee-
Ersatzmittel enthalten. Der Preis für diese
Mischungen darf, wenn sie 50% Kaffee ent-
halten, M[ark] 2,20 pro Pf[un]d nicht übersteigen.
Enthalten die Mischungen einen geringeren
Prozentsatz Bohnenkaffee, so ist der Verkaufs-
preis dementsprechend niedriger zu stellen.
Denjenigen Verkäufern von Kaffee-Ersatzmitteln und
fertigen Mischungen welche die obigen Bedingungen
nicht einhalten, wird durch den Kriegsausschuß ihr
gesamter Vorrat an Kaffee abgenommen werden.
b) Tee. Die angemeldeten Bestände an grünem
Tee werden hiermit unter der Bedingung freigegeben,
daß der Verkaufspreis im Groß- und Kleinhandel
M[ark] 2,50 für ½ Kilo verzollt nicht übersteigt.
Berlin, W 9, 3. Mai 1916.
Kriegsausschuß
für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel G. m. b. H.


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Kreisarchiv Euskirchen (13. Mai 2016). 13. Mai 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 16. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cpbs


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