Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 9. April 1916
Bekanntgabe der Umstellung auf Sommerzeit.
– Die deutsche Sommerzeit. Der Bundes-
rat hat Donnerstag beschlossen, daß in der Zeit
vom 1. Mai bis zum 30. September 1916 an
Stelle der mitteleuropäischen Zeit, die in Deutsch-
land durch das Reichsgesetz vom 12. März 1893
eingeführt ist, als gesetzliche Zeit die mittlere
Sonnenzeit des 30. Längengrades östlich von
Greenwich gelten soll. Das bedeutet, daß die
Uhren für diese Zeitspanne um eine Stunde vor-
zustellen sind. Demgemäß wird der 1. Mai 1916
bereits am 30. April 1916 nachmittags 11 Uhr
beginnen, der 30. September 1916 aber um eine
Stunde verlängert werden, damit am 1. Oktober
1916 die mitteleuropäische Zeit wieder in Kraft
treten kann.
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Stadtarchiv Troisdorf (9. April 2016). 9. April 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 7. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cpb4