Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. April 1916
Die neue Regelung der Fleischversorgung im Landkreis Solingen
Verordnung
über die Regelung des Fleischverbrauchs.
Auf Grund der Bundesratsverordnung, betreffend die Fleisch-
versorgung vom 27. März 1916 und der dazu ergangenen Aus-
führungsanweisung vom 29. März 1916, sowie der Bundesrats-
verordnung über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die
Versorgungsregelung vom 25. September 1915 in der Fassung vom
4. November 1915 wird mit Genehmigung des Herrn Regierungs-
präsidenten für den Landkreis Solingen folgendes bestimmt:
§ 1.
Der gewerbsmäßige Verkauf des Fleisches von Rindvieh, Schafen
und Schweinen, sowie von Fleischwaren, Räucherwaren, von Fleisch
und Würsten aller Art an den Verbraucher darf nur gegen Vor-
zeigung der Brotkarte erfolgen. Die Abgabe ist von dem Verkäufer
oder seinem Vertreter auf der Rückseite der Brotkarte durch Abgabe
des Datums und der verabfolgten Menge vermittels Stempel oder
mit Tinte oder mit Tintenstift zu vermerken.
§ 2.
Es darf von den in § 1 genannten Fleischsorten und Fleisch-
waren nicht mehr als 500 Gramm auf den Kopf der versorgungs-
berechtigten Bevölkerung und auf die Woche, ferner auf einmal nicht
mehr als der Bedarf für die laufende Woche abgegeben werden.
Die Zahl der Versorgungsberechtigten bestimmt sich nach der auf
der Brotkarte angegebenen Personenzahl.
§ 3
Für die öffentliche Kranken- und Pflegeanstalten, Waisenhäuser,
sowie Unternehmen, welche die Beköstigung fremder Personen gegen
Entgelt besorgen, werden besondere Fleischbezugsausweise von den
Bürgermeistern ausgestellt.
Anträge sind bei den Bürgermeisterämtern zu stellen.
§ 4
Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung werden mit Ge-
fängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark be-
straft, auch können gemäß der Bundesratsverordnung vom 23. Sep-
tember 1915 diejenigen Verkäufer, welche sich durch Zuwiderhand-
lungen als unzuverlässig erweisen, vom Handelsbetriebe ausge-
schlossen werden.
§ 5
Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.
Opladen, den 18. April 1916
Namens des Kreisausschusses.
Der Vorsitzende: Lucas, Landrat.
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Stadtarchiv Solingen (19. April 2016). 19. April 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. November 2025 von https://doi.org/10.58079/cp9r
