
Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 26. April 1916
Meldung des Verbrauchs von Zucker für die Zuckerzuteilung
Vermischtes.
Schleiden, 25. April. Zuckerverbrauch durch
Zuckerverarbeiter. Zuckerverarbeiter, das heißt die zucker-
verarbeitenden gewerblichen Betriebe (jedoch mit Aus-
nahme der Gasthäuser, Bäckereien, Konditoreien,
Apotheken) und diejenigen landwirtschaftlichen Betriebe,
in denen unter Verwendung von Zucker Nahrungs-
Genuß und Heilmittel zur weiteren Veräußerung
bereitet werden, haben, sofern sie künftig Zucker in
ihrem Betriebe verwenden wollen, zur Ermittelung
ihres Zuckeranteils der Reichszuckerstelle bis zum
30. April 1916 Anzeige zu erstatten. Die Anzeige
hat auf einem Fragebogen nach vorgeschriebenem
Muster zu geschehen. Vordrucke zu diesem Fragebogen
sind von den Anmeldepflichtigen unmittelbar bei der
Reichszuckerstelle in Berlin N. W.(?) 7 Universitäts-
straße 2-3a anzufordern. Die ausgefüllten Frage-
bogen sind von den Betriebsunternehmern dem Land-
ratsamte vorzulegen. Wer die vorgeschriebene Anzeige
nicht bis zum 30. April ersichtlich erstattet, muß damit
rechnen, bei der Bemessung der Zuckeranteile nicht
berücksichtigt zu werden.
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Kreisarchiv Euskirchen (26. April 2016). 26. April 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 24. Januar 2026 von https://doi.org/10.58079/cp9b