Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 19 . April 1916
Meldung von Kaffee- und Tee-Beständen beim Kriegsausschuß für Kaffee, Tee und Ersatzmittel
Kaffeebestandsaufnahme.
Aus verschiedenen Anzeichen entnimmt der Kriegs-
ausschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel G. m.
b. H Berlin W., Bellevuestr. 14, daß manche Eigen-
tümer beziehungsweise Lagerhalter von Kaffee, die lautVerordnung des Reichskanzlers vom 6. April verpflichtet
sind, ihren Bestand von Rohkaffee von 10 kg an den
Kriegsausschuß anzumelden, diese Verfügung nicht
richtig verstanden haben. Es wird deshalb darauf
aufmerksam gemacht., das es sich hier um eine gesetz-
liche Verpflichtung, deren Nichtbeachtung strenge Be-
strafung nach sich zieht, handelt, und daß der Kriegs-
ausschuß die ihm im Interesse der Allgemeinheit ge-
stellten wichtigen Aufgaben nur auf Grund einer voll-
ständigen Bestandsaufnahme erfüllen kann.
Eigentümer (als solcher gilt der letzte Käufer von
Rohkaffee) von mehr als 600 kg Rohkaffee haben die
Anmeldung telegrafische (Telegrammadresse “Kriegs-
kaffee Berlin) zu bewirken.
Zur schriftlichen Anmeldung verpflichtet sind alle,
die Rohkaffeemengen von 10 kg und mehr in Gewahrsam
haben. (Darunter ist verstanden der Lagerhalter oder
der Besitzer, aus Haushaltungen, die Kaffee im eigenenen
Lager haben.) Mengen von 10 bis 50 kg sind durch
Postkarte, Mengen von über 50 kg durch geschlossenen
Brief anzumelden.
Für Tee gelten die gleichen Bestimmungen, jedoch
mit dem Unterschiede, daß die schriftliche Anmeldung
der Lagerhalter von Tee bereits bei Mengen von 5 kg
aufwärts und die telegrafische Anmeldung des Eigen-
tümers bei Mengen von 250 kg aufwärts zu er-
folgen hat.
Schleiden, den 15. April 1916
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
I[n] V[ertretung]: Dr. Küppers, Kreisdeputierter
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Kreisarchiv Euskirchen (19. April 2016). 19. April 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 18. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cp97