Kreisarchiv Mettmann, General-Anzeiger für Elberfeld und Barmen vom 4.4.1916
Umgegend und Nachbargebiete.
Haan, 3. April. Die Ausfuhr von Kartof-
feln aus dem Kreise Mettmann ist verboten. Aus-
nahmen sind nur in dringenden Fällen mit Genehmigung
des Landrats zulässig. Zuwiderhandlungen werden mit
Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu
1.500 Mark bestraft. Diese Verordnung tritt sofort in
Kraft. Die Verordnung vom 30. Oktober 1915 betref-
fend den Handel mit Kartoffeln im Kreise Mettmann ist
aufgehoben.
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Kreisarchiv Mettmann (4. April 2016). 4. April 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cp94