RWWA Abt. 11
Der kaufmännische Angestellte Paul Weber, der Firma Felten & Guilleaume diente während des Ersten Weltkrieges als Unteroffizier des Landsturm Battalions Siegburg 32 / VIII. Er hatte während seines Fronteinsatzes eine schriftliche Auseinandersetzung mit dem deutschen Staatsfiskus, der die Zuwendungen durch den Arbeitgeber als steuerpflichtig ansah. Weber gewann diesen Rechtstreit nach zwei Jahren anhaltenden Schriftverkehrs, während er gleichzeitig an der Front des Ersten Weltkrieges kämpfte.
Bearbeitet von Georg Spann.
Der Vorsitzende Cöln-Deutz, den 4. Mai 1916.
der Veranlagungs-Kommission
für das rechtsrheinische Cöln
und den Landkreis Mülheim a/Rhein.
Auf Ihre Berufung gegen die Veranlagung für 1915 teile
ich Ihnen mit, dass die Ihnen bezw. Ihrer Familie von der Firma
während Ihrer Zugehörigkeit zum Militär gewährten Zuwendungen
als steuerpflichtig angesehen werden.
Es ist festgestellt, dass die Akt.-Ges. Felten &
Guilleaume das Anstellungsverhältnis, wenn auch unter veränderter
Grundlage, als weiterbestehend ansieht. An Stelle des Gehaltes
gewährt das Werk Ihnen eine bestimmte, in bestimmten Zeitabschnit-
ten zu erhebende Summe als Entgelt für früher geleistet Dienste
und um Ihre Arbeitskraft auch nach Rückkehr aus dem Felzuge dem
Werke zu erhalten. Diese Zuwendung ist zur Befriedigung laufender
Bedürfnisse des Empfängers bestimmt und dient auch dazu (6,4 des
Einkstges.), stellt daher ein nach § 14 a.a.O. steuerpflichtiges
auf fortlaufende Einnahmen beruhendes Einkommen dar. Eine Gegen-
äusserung dazu stelle ich Ihnen anheim. etc etc.
Herrn
Paul Weber, Kaufmann,
Cöln-Mülheim
Frankfurterstr. No. 12.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Christian Hillen (4. Mai 2016). 4. Mai 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cp90