Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. April 1916
Der Landkreis Solingen beteiligt sich an der Goldankaufsstelle Solingen in der Fachschule
Aufruf.
Wie schon wiederholt angekündigt, soll, wie überall, auch
im Landkreise Solingen und zwar in Gemeinschaft mit dem
Stadtkreise eine
Goldankaufsstelle
errichtet werden.
Der Ehrenausschuß zweifelt nicht daran, daß alle, die es
mit dem Wohle unseres Vaterlandes ernst meinen, bald, gern
und weitgehendst ihr ungemünztes Gold in jeder Gestalt der
Ankaufsstelle zuführen werden, damit es mit dazu dient, unsern
Goldbestand bei der Reichsbank im Interesse unseres gesamten
Wirtschaftslebens zu vermehren. Gegenüber den großen
Opfern, die von unseren tapferen Vaterlandsverteidigern
stündlich willig und todesverachtend gebracht werden, ist solch
eine freiwillige Leistung der Bürgerschaft nicht der Rede wert.
Die Goldankaufsstelle befindet sich in der vom Stadt- und
Landkreis gemeinschaftlich unterhaltenen
Fachschule, Solingen, Blumenstr. 93.
Geöffnet ist die Stelle Dienstags, Donnerstags und
Samstags, morgens von 10 bis 12 Uhr und nachmittags von
3 bis 5 Uhr.
Entgegengenommen werden Goldsachen jeder Art.
Von einem vereidigten Sachverständigen wird der Gold-
gehalt gewissenhaft festgestellt und der volle Goldwert dem-
entsprechend ausgezahlt. Der Reichsbank soll aus dem Gold-
ankauf weder ein Gewinn noch ein Verlust entstehen.
Sachen von besonderem Kunstwert werden von einem
Kunstsachverständigen abgeschätzt. Kostbare Steine und Perlen
werden aus der Gold- und Platinfassung kunstgerecht losgelöst
und auf Wunsch dem Besitzer zurückgegeben oder, falls auch sie
verwendet werden sollen, ebenfalls abgeschätzt und entsprechend
bezahlt.
Es ist auch möglich, Goldsachen einge-
schrieben durch die Post der Ankaufsstelle
zuzuführen. Der Absender erhält dann nach einigen
Tagen Nachricht, wie hoch schätzungsweise der Goldwert der
Sachen ist, und kann sich danach über den Verkauf schlüssig
werden.
Neben der Abgabe und Absendung unmittelbar an die
Fachschule wird in allen Gemeinden je nach den örtlichen Ver-
hältnissen eine Abgabe an Hilfsstellen oder Vertrauensper-
sonen ermöglicht werden.
Wer Gold- und Schmucksachen einliefert, erhält ein
Gedenkblatt und eine eiserne Plakette, auch soll bei Abgabe von
goldenen Ketten eine geschützte eiserne oder stählerne nach
einem künstlerisch schönen und gesetzlich geschützten Muster gegen
Zahlung der Herstellungskosten ausgeliefert werden.
Möge jeder baldigst und freudig dem Aufrufe folgen!
Opladen, den 12. April 1916.
Im Namen des Ehrenausschusses:
Lucas, Landrat.
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Stadtarchiv Solingen (13. April 2016). 13. April 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cp5s