Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. März 1916
Der Geschäftsführer des Solinger Deutschen Metallarbeiterverbandes lehnt die Umwandlung seiner Gefängnisstrafe in eine Geldstrafe, die er wegen einer Betriebsversammlung erhalten hat, ab.
Auf die Begnadigung verzichtet.
Vor einigen Tagen teilten wir mit, daß der Geschäfts-
führer der Verwaltungsstelle Solingen des Deutschen
Metallarbeiterverbandes, Genosse Rapp, begnadigt worden
sei. Unser Genosse war wegen Abhaltung einer Betriebsver-
sammlung ohne vorherige Anmeldung zu einem Tag Gefängnis
verurteilt worden. Im Gnadenwege ist die Gefängnisstrafe
dann in eine Geldstrafe von 30 Mark verwandelt worden.
Genosse Rapp hat nun ein Schreiben an die Elberfelder Staats-
anwaltschaft gerichtet, in dem er sich für die Bemühung be-
dankt, aber die Annahme der Begnadigung ablehnt.
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Stadtarchiv Solingen (29. März 2016). 29. März 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cp5o