29. März 1916

BAST_29_03_1916_B

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. März 1916

Der Geschäftsführer des Solinger Deutschen Metallarbeiterverbandes lehnt die Umwandlung seiner Gefängnisstrafe in eine Geldstrafe, die er wegen einer Betriebsversammlung erhalten hat, ab.

          Auf die Begnadigung verzichtet.
   Vor einigen Tagen teilten wir mit, daß der Geschäfts-
führer der Verwaltungsstelle Solingen des Deutschen
Metallarbeiterverbandes, Genosse Rapp, begnadigt worden
sei. Unser Genosse war wegen Abhaltung einer Betriebsver-
sammlung ohne vorherige Anmeldung zu einem Tag Gefängnis
verurteilt worden. Im Gnadenwege ist die Gefängnisstrafe
dann in eine Geldstrafe von 30 Mark verwandelt worden.
Genosse Rapp hat nun ein Schreiben an die Elberfelder Staats-
anwaltschaft gerichtet, in dem er sich für die Bemühung be-
dankt, aber die Annahme der Begnadigung ablehnt.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (29. März 2016). 29. März 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cp5o


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.