Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. März 1916
Neue Regelungen für Hausschlachtungen
Solingen. Keine Hausschlachtungen. Die Be-
kanntmachung des Regierungspräsidenten, nach der Haus
schlachtungen, die nicht in öffentlichen Schlachthöfen vorge
nommen werden, von den Ortspolizeibehörden vorher geneh
migt werden müssen, bezieht sich auf die Stadtkreise.
Für den Stadtteil Solingen ist bekanntlich der Schlachthof
zwang eingeführt, mit Ausnahme einiger Ortschaften, denen
das Recht der Hausschlachtung auf Grund eines besonderen
Ortsstatus gestattet war. Diese Ortschaften, deren Bewohner
die neuen Bestimmungen besonders beachten mögen, sind:
Schaltkotten, Wiesenkotten, Kirchbaumskotten, Petersmühle,
Bertramsmühle, Glüder, 1., 2. und 3. Balkhausen, Breitbach,
Odental, Schellberg und Wüstenhof.
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Stadtarchiv Solingen (23. März 2016). 23. März 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 27. April 2025 von https://doi.org/10.58079/cp4y