23. März 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. März 1916

Neue Regelungen für Hausschlachtungen

   Solingen. Keine Hausschlachtungen. Die Be-
kanntmachung des Regierungspräsidenten, nach der Haus­
schlachtungen, die nicht in öffentlichen Schlachthöfen vorge­
nommen werden, von den Ortspolizeibehörden vorher geneh­
migt werden müssen, bezieht sich auf die Stadtkreise.
Für den Stadtteil Solingen ist bekanntlich der Schlachthof­
zwang eingeführt, mit Ausnahme einiger Ortschaften, denen
das Recht der Hausschlachtung auf Grund eines besonderen
Ortsstatus gestattet war. Diese Ortschaften, deren Bewohner
die neuen Bestimmungen besonders beachten mögen, sind:
Schaltkotten, Wiesenkotten, Kirchbaumskotten, Petersmühle,
Bertramsmühle, Glüder, 1., 2. und 3. Balkhausen, Breitbach,
Odental, Schellberg und Wüstenhof.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (23. März 2016). 23. März 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 27. April 2025 von https://doi.org/10.58079/cp4y


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