Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. März 1916
Die Osterferien sind festgelegt.
– Die Osterferien für die Volksschulen
sind in diesem Jahre auf die Zeit vom
7. bis 24. April festgesetzt worden, so daß
der Untericht am Dienstag nach Ostern wie-
der beginnt. Die gesetzliche Entlassung der
altersreifen Schulkinder sowie die Aufnahme
der Neulinge findet am 1. April d. J. statt.