Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 22. März 1916
Im Krieg gefallene Doktoranden bekommen posthum ihr „Doktordiplom“.
– Das Doktordiplom für Gefallene. Zur
Ehrung des Andenkens von Doktoranden,
die nach Erfüllung aller Voraussetzungen
für die Promotion im Felde gefallen oder
ihren Wunden erlegen sind, hat der Senat
der Technischen Hochschule in Breslau be-
schlossen, unter Abstandnahme der Forde-
rung von der Drucklegung der Dissertation
das Doktordiplom trotzdem auszustellen und
es den Angehörigen des Gefallenen auszu-
händigen. Das Diplom erhält am Schluß
den Zusatz: „Diese Urkunde wird zum ehren-
den Gedächtnis des im Kampfe für das Va-
[terland ruhmvoll Gefallenen ausgefertigt.]
terland ruhmvoll Gefallenen ausgefertigt.“
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Stadtarchiv Troisdorf (22. März 2016). 22. März 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cp4q