Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 9. März 1916
Trotz eines Verbotes, kommt es immer noch vor, dass Händler „Schundschriften“ verkaufen
Hilden, 9. März. Sicherem Vernehmen nach hat
das stellvertr. Generalkommando des 7. Armeekorps meh-
rere Kaufläden schließen lassen, die trotz des erlassenen
Verbotes weiterhin Schundschriften verbreiteten, verkauf-
ten, verliehen oder verschenkten. Es wird wohl nur dieses
Hinweises bedürfen, um die Handlungen zu sorgfältiger
Beobachtung der Bestimmungen anzuhalten. Jeder Geist-
liche, jeder Lehrer, überhaupt jeder, der in irgend einer
Weise für Volkserziehung und Volkswohl Sinn und Ver-
ständnis hat, wird es als eine Ehrensache ansehen, dem
heilsamen Verbote zur entschiedenen Durchführung zu ver-
helfen. Denn als Härte können die Verlagsbuchhandlun-
gen das Verbot nicht betrachten, das untersagt, weiterhin
geistiges Gift zu verbreiten. Die Händler aber, die früher
Schundschriften vertrieben, finden ausreichenden Ersatz in
den zahlreichen guten, billigen Volksschriften. Eine be-
achtenswerte Sammlung derselben ist in einer Flugschrift
des „Dürerbundes“: „billiger Lesestoff für Lazarette und
Feldtruppen“ von Dr. Ackerknecht zusammengestellt
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Stadtarchiv Hilden (9. März 2016). 9. März 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cp4o