22. März 1916

19160322_Tauben_261

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 22. März 1916

Tauben sind zum Abschuss freigegeben.

   –  Abschuß feldernder Tauben. Um
Schäden durch feldernde Tauben nach Mög-
lichkeit vorzubeugen, ist für die Zeit vom
1. März bis Ende Juni und vom 1. Sep-
tember bis 15. Dezember das Abschießen
der Tauben auf den Saatfeldern gestattet.
Zum Abschuß sind die Jagdberechtigten und
solche Personen berechtigt, die von der Po-
lizeibehörde damit beauftragt werden.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (22. März 2016). 22. März 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 20. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cp4n


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