10. April 1916

BAST_10_04_F

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. April 1916

Mit Schnaps in Bierflaschen sollte das Verbot des Schnapsverkaufs umgangen werden

   Solingen. Der Schnapsteufel im Unschulds-
gewande. Eine exemplarische Strafe verhängte das
Schöffengericht am Freitag über den Wirtschaftsstellvertreter
W. von hier. Er hatte das Verbot des Schnapsverkaufs um-
gangen, indem er Schnaps in Bierflaschen füllte
und diesen dann unter der Deckadresse als „Bier“ verkaufte.
Da W. Bereits einmal wegen des gleichen Vergehens vor-
bestraft war, verurteilte ihn das Gericht zu 3 Wochen Gefäng-
nis. Gegen mehrere andere Wirte schweben ähnliche Ver-
fahren. Möge deshalb dieses in der Folge zu Warnung dienen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (10. April 2016). 10. April 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cp3q


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.