Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. April 1916
Mit Schnaps in Bierflaschen sollte das Verbot des Schnapsverkaufs umgangen werden
Solingen. Der Schnapsteufel im Unschulds-
gewande. Eine exemplarische Strafe verhängte das
Schöffengericht am Freitag über den Wirtschaftsstellvertreter
W. von hier. Er hatte das Verbot des Schnapsverkaufs um-
gangen, indem er Schnaps in Bierflaschen füllte
und diesen dann unter der Deckadresse als „Bier“ verkaufte.
Da W. Bereits einmal wegen des gleichen Vergehens vor-
bestraft war, verurteilte ihn das Gericht zu 3 Wochen Gefäng-
nis. Gegen mehrere andere Wirte schweben ähnliche Ver-
fahren. Möge deshalb dieses in der Folge zu Warnung dienen.