Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. April 1916
Aus dem Landkreis Solingen dürfen Kartoffeln nur noch mit Genehmigung des Landrats ausgeführt werden
Verbotene Kartoffelausfuhr.
Eine sofort in Kraft tretende Verordnung des Landrats
bestimmt, daß die Ausfuhr von Kartoffeln aus dem Landkreis
Solingen ohne Genehmigung des Landrats verboten ist. Zu-
widerhandlungen werden mit Gefängnis bis zu sechs Monaten
oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.
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Stadtarchiv Solingen (6. April 2016). 6. April 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cp39