6. April 1916

BAST_06_04_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. April 1916

Aus dem Landkreis Solingen dürfen Kartoffeln nur noch mit Genehmigung des Landrats ausgeführt werden

              Verbotene Kartoffelausfuhr.
   Eine sofort in Kraft tretende Verordnung des Landrats
bestimmt, daß die Ausfuhr von Kartoffeln aus dem Landkreis
Solingen ohne Genehmigung des Landrats verboten ist. Zu-
widerhandlungen werden mit Gefängnis bis zu sechs Monaten
oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (6. April 2016). 6. April 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cp39


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